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Text File
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1993-06-24
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1KB
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20 lines
Schadensereigniss Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung schlie▀t das Risiko ein, da▀ es beim
normalen Heben eines schweren Gegenstandes zu einen akuten
Bandscheibenvorfall kommt.
Dem steht nicht entgegen, da▀ es sich um die Folgen einer Zerrei▀ung
an der WirbelsΣule handelt, die nicht durch eine ungewollte
Eigenbewegung des Versicherten ausgel÷st worden ist.
Denn versichert sind auch bestimmte GesundheitsschΣdigungen, die bei
einer in vollem Umfang willensgesteuerten Eigenbewegung des
Versicherten auftreten k÷nnen, nΣmlich durch Kraftanstrengung
hervorgerufene Verrenkungen, Zerrungen und Zerrei▀ungen an den
Gliedma▀en und an der WirbelsΣule. Hierbei ist nicht Voraussetzung,da▀
auch die Wirbelknochen beschΣdigt werden.
War jedoch die Bandscheibe des Versicherten bereits vorgeschΣdigt, so
ist dieser Vorschaden bei der Bemessung der Versicherungsleistung zu
berⁿcksichtigen.
BGH IV a ZR 33/88-r+s 1988,166=VersR 1989,73