Schadensereigniss Private Unfallversicherung Die private Unfallversicherung schließt das Risiko ein, daß es beim normalen Heben eines schweren Gegenstandes zu einen akuten Bandscheibenvorfall kommt. Dem steht nicht entgegen, daß es sich um die Folgen einer Zerreißung an der Wirbelsäule handelt, die nicht durch eine ungewollte Eigenbewegung des Versicherten ausgelöst worden ist. Denn versichert sind auch bestimmte Gesundheitsschädigungen, die bei einer in vollem Umfang willensgesteuerten Eigenbewegung des Versicherten auftreten können, nämlich durch Kraftanstrengung hervorgerufene Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an den Gliedmaßen und an der Wirbelsäule. Hierbei ist nicht Voraussetzung,daß auch die Wirbelknochen beschädigt werden. War jedoch die Bandscheibe des Versicherten bereits vorgeschädigt, so ist dieser Vorschaden bei der Bemessung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. BGH IV a ZR 33/88-r+s 1988,166=VersR 1989,73