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1993-06-24
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795b
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14 lines
Kostenschutz-Rechtsschutzversicherung
Wird ein selbstΣndiger Handelsvertreter bei einen privaten
Spaziergang von einem Hund gebissen, so hat er Kostenschutz auch
fⁿr seinen Erwerbsschaden (Verdienstausfall) und nicht nur fⁿr den
Anspruch auf Schmerzensgeld. ▌25 Abs.1 S.2 ARB schlie▀t den Kosten-
schutz nur fⁿr solche Ansprⁿche aus, deren Entstehung einen
Zusammenhang mit der BerufstΣtigkeit aufweist.
Dies folgt daraus, da▀ der vorliegende Schadensfall nicht ⁿber
Firmen Rechtsschutz des ▌ 24 ARB versichert werden k÷nnte.
Es ist nicht anzunehmen, da▀ die Rechtsschutzversicherung derartige
Lⁿcken hat.
LG Stuttgart 22 O 294/88-Zfs 1988 (12.08.1988)