Kostenschutz-Rechtsschutzversicherung Wird ein selbständiger Handelsvertreter bei einen privaten Spaziergang von einem Hund gebissen, so hat er Kostenschutz auch für seinen Erwerbsschaden (Verdienstausfall) und nicht nur für den Anspruch auf Schmerzensgeld. Ý25 Abs.1 S.2 ARB schließt den Kosten- schutz nur für solche Ansprüche aus, deren Entstehung einen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist. Dies folgt daraus, daß der vorliegende Schadensfall nicht über Firmen Rechtsschutz des Ý 24 ARB versichert werden könnte. Es ist nicht anzunehmen, daß die Rechtsschutzversicherung derartige Lücken hat. LG Stuttgart 22 O 294/88-Zfs 1988 (12.08.1988)