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2003-06-12
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5KB
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125 lines
Benutzungsbedingungen Computerspiel "Moorhuhn X - XS"
Das Recht zur Benutzung des Computerspiels "Moorhuhn X - XS" wird Ihnen,
nachfolgend "Anwender" genannt, durch den Downloadanbieter eingerΣumt. Es
gelten die nachfolgend aufgefⁿhrten Nutzungsbedingungen.
Dieses Software-Produkt ist namens und fⁿr die Phenomedia AG, Bochum
urheberrechtlich geschⁿtzt.
º 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm "Moorhuhn X - XS",
nachfolgend als "Software" bezeichnet.
º 2 VervielfΣltigungsrechte
Der Anwender darf die gelieferte Software ausschlie▀lich zu privaten
Zwecken vervielfΣltigen, soweit die jeweilige VervielfΣltigung fⁿr die
Benutzung der Software notwendig ist oder es sich um die VervielfΣltigung
in Form des Versendens als Email-Anhang handelt. Zu den notwendigen
VervielfΣltigungen zΣhlen das Herunterladen, die Installation der Software
auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der
Software in den Arbeitsspeicher.
º 3 Sonstige Nutzung
(1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfⁿgung stehenden
Hardware, jedoch ausschlie▀lich zu privaten Zwecken einsetzen.
(2) Jede andere Nutzung, insbesondere die unautorisierte Vermietung,
÷ffentliche Vorfⁿhrung oder sonstige Darbietung, z.B. auch aber nicht
ausschlie▀lich in Schulen, UniversitΣten und die VervielfΣltigung, ist ohne
vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers untersagt.
Davon unberⁿhrt bleibt das Recht die Software zu privaten Zwecken ⁿber
das Internet zu versenden.
(3) Jegliche kommerzielle Nutzung ist verboten und fⁿhrt bei Versto▀ zur
Einleitung rechtlicher Ma▀nahmen.
º 4 ProgrammΣnderungen
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation
dienende Merkmale dⁿrfen auf keinen Fall entfernt oder verΣndert werden.
º 5 Virenprⁿfung und Datensicherung
(1) Die Original-Software wurde sorgfΣltig auf Fehlerfreiheit und
Virenfreiheit hin ⁿberprⁿft. Da es aber technisch nicht m÷glich ist, v÷llig
fehler- und virenfreie Software zu erstellen, hat der Anwender alle vorsorg-
lichen Ma▀nahmen zu ergreifen, um SchΣden zu vermeiden, die dadurch
entstehen, dass die Software fehler- und/oder virenbehaftet ist.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, die Virenfreiheit und sonstige Fehlerhaftigkeit
der Software mittels der aktuellen marktⁿblichen Programme oder sonstiger
gΣngiger Hilfsmittel zu ⁿberprⁿfen.
(3) Der Nutzer hat eine regelmΣ▀ige Datensicherung zu betreiben, um
SchΣden durch fehlerhafte oder virenbehaftete Software auf ein Mindest-
mass zu begrenzen.
º 6 Haftung
(1) Der Downoadanbieter haftet bei Verm÷gensschΣden im gesetzlich
zulΣssigen Rahmen nur, soweit dem Downloadanbieter und/oder seinen
Erfⁿllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsΣtzliches
oder grob fahrlΣssiges Verhalten zur Last fΣllt. Dies gilt nicht, soweit
wesentliche Pflichten des Vertrags durch den Downloadanbieter seine
Erfⁿllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden.
(2) Im Falle von FahrlΣssigkeit ist im gesetzlich zulΣssigen Rahmen eine
Haftung des Downloadanbieters und/oder seiner Erfⁿllungsgehilfen und
gesetzlichen Vertretern bei Verm÷gensschΣden auch hinsichtlich mittel-
barer SchΣden, insbesondere MangelfolgeschΣden, unvorhersehbarer
SchΣden oder untypischer SchΣden, sowie entgangenen Gewinns
ausgeschlossen.
(3) Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhΣngige Haftung
des Downloadanbieters - insbesondere eine Haftung nach Produkt-
haftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den
vorstehenden HaftungseinschrΣnkungen unberⁿhrt. Gleiches gilt fⁿr die
Haftung bei zurechenbarer Verletzung von Leben, K÷rper oder Gesund-
heit eines Anwenders, sowie fⁿr FΣlle grober FahrlΣssigkeit und Vorsatzes.
(4) Die Haftung fⁿr Datenverlust jeder Art wird auf den typischen Wieder-
herstellungsaufwand beschrΣnkt, der bei regelmΣ▀iger und gefahrent-
sprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wΣre.
(5) Die Ziffern 1 bis 4 von º 6 umfassen sΣmtliche vertraglichen und gesetz-
lichen Ansprⁿche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Soft-
ware resultieren.
º 7 Sonstige Rechte
Jede BeschΣdigung, VerΣnderung oder Nachdruck des Titels oder auch
von Teilen davon ist als UrkundenfΣlschung strafbar. Diese Lizenz gewΣhrt
Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
º 8 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungⁿltig oder undurchsetzbar sein
oder werden, so bleibt die Gⁿltigkeit der restlichen Bestimmungen dieses
Vertrages unberⁿhrt.
º 9 Warenzeichen und Copyright
MOORHUHN ist eine eingetragene Marke der Phenomedia AG,
Microsoft, Windows, Windows 95, Windows 98, Windows Me, Windows NT,
Windows 2000, Windows XP und DirectX sind eingetragene Marken der
Microsoft Inc. Das Moorhuhn basiert auf einer grafischen Arbeit von
Ingo Mesche aus dem Jahre 1998.
Alle anderen Firmen- und/oder Produktnamen sind Marken und/oder
eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentⁿmer.