Benutzungsbedingungen Computerspiel "Moorhuhn X - XS" Das Recht zur Benutzung des Computerspiels "Moorhuhn X - XS" wird Ihnen, nachfolgend "Anwender" genannt, durch den Downloadanbieter eingeräumt. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen. Dieses Software-Produkt ist namens und für die Phenomedia AG, Bochum urheberrechtlich geschützt. § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm "Moorhuhn X - XS", nachfolgend als "Software" bezeichnet. § 2 Vervielfältigungsrechte Der Anwender darf die gelieferte Software ausschließlich zu privaten Zwecken vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist oder es sich um die Vervielfältigung in Form des Versendens als Email-Anhang handelt. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen das Herunterladen, die Installation der Software auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. § 3 Sonstige Nutzung (1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware, jedoch ausschließlich zu privaten Zwecken einsetzen. (2) Jede andere Nutzung, insbesondere die unautorisierte Vermietung, öffentliche Vorführung oder sonstige Darbietung, z.B. auch aber nicht ausschließlich in Schulen, Universitäten und die Vervielfältigung, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers untersagt. Davon unberührt bleibt das Recht die Software zu privaten Zwecken über das Internet zu versenden. (3) Jegliche kommerzielle Nutzung ist verboten und führt bei Verstoß zur Einleitung rechtlicher Maßnahmen. § 4 Programmänderungen Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. § 5 Virenprüfung und Datensicherung (1) Die Original-Software wurde sorgfältig auf Fehlerfreiheit und Virenfreiheit hin überprüft. Da es aber technisch nicht möglich ist, völlig fehler- und virenfreie Software zu erstellen, hat der Anwender alle vorsorg- lichen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden, die dadurch entstehen, dass die Software fehler- und/oder virenbehaftet ist. (2) Der Nutzer ist verpflichtet, die Virenfreiheit und sonstige Fehlerhaftigkeit der Software mittels der aktuellen marktüblichen Programme oder sonstiger gängiger Hilfsmittel zu überprüfen. (3) Der Nutzer hat eine regelmäßige Datensicherung zu betreiben, um Schäden durch fehlerhafte oder virenbehaftete Software auf ein Mindest- mass zu begrenzen. § 6 Haftung (1) Der Downoadanbieter haftet bei Vermögensschäden im gesetzlich zulässigen Rahmen nur, soweit dem Downloadanbieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch den Downloadanbieter seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden. (2) Im Falle von Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen eine Haftung des Downloadanbieters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden auch hinsichtlich mittel- barer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden, sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. (3) Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Downloadanbieters - insbesondere eine Haftung nach Produkt- haftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung bei zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesund- heit eines Anwenders, sowie für Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes. (4) Die Haftung für Datenverlust jeder Art wird auf den typischen Wieder- herstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrent- sprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. (5) Die Ziffern 1 bis 4 von § 6 umfassen sämtliche vertraglichen und gesetz- lichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Soft- ware resultieren. § 7 Sonstige Rechte Jede Beschädigung, Veränderung oder Nachdruck des Titels oder auch von Teilen davon ist als Urkundenfälschung strafbar. Diese Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. § 8 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. § 9 Warenzeichen und Copyright MOORHUHN ist eine eingetragene Marke der Phenomedia AG, Microsoft, Windows, Windows 95, Windows 98, Windows Me, Windows NT, Windows 2000, Windows XP und DirectX sind eingetragene Marken der Microsoft Inc. Das Moorhuhn basiert auf einer grafischen Arbeit von Ingo Mesche aus dem Jahre 1998. Alle anderen Firmen- und/oder Produktnamen sind Marken und/oder eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer.