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Text File
|
1993-06-24
|
746b
|
18 lines
Duschen und Baden
auch nachts gestattet
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Sowohl Duschen als auch Baden sind grundsΣtzlich auch Nachts
erlaubt.
Die damit verbundene LΣrmbelΣstigung geh÷rt zu den normalen
WohnungsgerΣuschen.
Die Grenzen liegen jedoch da, wo die ⁿbliche Nutzung des
Badezimmers bei ⁿblicher Rⁿcksichtsnahme auf die Nachbarn
ⁿberschritten wird.
Ein Mieter darf also auch nachts bis zu etwa 30 Minuten
unter einschlu▀ vorbereitender und nachbereitender
gerΣuschintensiver TΣtigkeiten (Ein- und Auslaufen des
Wassers) baden und duschen.
AG Dⁿsseldorf 302 OWi 118/90