Duschen und Baden auch nachts gestattet ----------------------- Sowohl Duschen als auch Baden sind grundsätzlich auch Nachts erlaubt. Die damit verbundene Lärmbelästigung gehört zu den normalen Wohnungsgeräuschen. Die Grenzen liegen jedoch da, wo die übliche Nutzung des Badezimmers bei üblicher Rücksichtsnahme auf die Nachbarn überschritten wird. Ein Mieter darf also auch nachts bis zu etwa 30 Minuten unter einschluß vorbereitender und nachbereitender geräuschintensiver Tätigkeiten (Ein- und Auslaufen des Wassers) baden und duschen. AG Düsseldorf 302 OWi 118/90