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Text File
|
1993-06-24
|
613b
|
13 lines
Versicherungsschutz nur bei Wildberⁿhrung
SchΣden, die entstehen, wenn der Autofahrer einem Wild
ausweicht, fallen dann nicht unter den Versicherungsschutz,
wenn es dabei noch zu einer Berⁿhrung kommt.
Abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch wird Wildberⁿhrung
nur auf solche SchadensfΣlle begrenzt, die durch den Aufprall
des Wildes auf das Fahrzeug herbeigefⁿhrt werden.
Fehlreaktionen des Fahrers und Wildberⁿhrung werden aber durch
die Fahrzeugteilversicherung nicht abgedeckt.
LG Dⁿsseldorf Az: 11 O 636/87