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Text File
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1993-06-24
|
587b
|
13 lines
Neue Fassade ist nicht immer steuerbegⁿnstigt
LΣ▀t ein Hausbesitzer die verputzte Au▀enwand seines
Hauses verklinkern, so gelten die Kosten nicht als
steuerbegⁿnstigte WΣrmeschutzma▀nahme.
Eine Verklinkerung bietet Witterungs - und Schallschutz,
erh÷ht die Haltbarkeit der darunterliegenden Hauswand
und macht kⁿnftige Verputzarbeiten ⁿberflⁿssig.
Erfⁿllt aber eine Bauma▀nahme so viel Zwecke. kann sie
nicht als steuerbegⁿnstigter WΣrmeschutz gelten.
BFG IX R 112/85