Neue Fassade ist nicht immer steuerbegünstigt Läßt ein Hausbesitzer die verputzte Außenwand seines Hauses verklinkern, so gelten die Kosten nicht als steuerbegünstigte Wärmeschutzmaßnahme. Eine Verklinkerung bietet Witterungs - und Schallschutz, erhöht die Haltbarkeit der darunterliegenden Hauswand und macht künftige Verputzarbeiten überflüssig. Erfüllt aber eine Baumaßnahme so viel Zwecke. kann sie nicht als steuerbegünstigter Wärmeschutz gelten. BFG IX R 112/85