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Text File
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1993-06-24
|
1KB
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24 lines
Tankreinigung
Die Tankreinigungskosten geh÷ren zu den Betriebskosten im Sinne
des ▌ 27 der zweiten Berechnungsverordnung.
Der Tank ist Bestandteil der zentralen sind keine Instandhaltungs-
kosten im Sinne des ▌ 28 der zweiten Berechnungsverordnung, die
dadurch entstehen, da▀ MΣngel ordnungsgemΣ▀ beseitigt werden, die
durch die Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen entstanden
sind.
Gemeint sind somit die MΣngel, die durch eine VerΣnderung in der
Substanz der Anlage bedingt sind.
Hierzu geh÷rt die Verschmutzung durch die Ablagerung von ╓lbestand-
teilen aber gerade nicht, denn hierdurch wird keine unmittelbare
BeschΣdigung der Anlage selbst verursacht.
Tankreinigungskosten entstehen auch "laufend" im Sinne des Gesetzes.
Hierbei ist nicht erforderlich, da▀ sie jΣhrlich entstehen- Zu den
laufenden Kosten sind vielmehr all jene zu rechnen, die, wenn auch
in gr÷▀eren ZeitabstΣnden, regelmΣ▀ig entstehen, um einen ordnungs-
gemΣ▀en Betrieb der Heizungsanlage zu gewΣhrleisten- Allerdings
ist bei diesen in gr÷▀eren ZeitabstΣnden auftretenden Kosten
zu beachten, da▀ eine gleichmΣ▀ige Belastung aller Mieter erfolgt.
AG Langenfeld - 13 C 294/81