home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
Chip Hitware 7
/
Chip_Hitware_Vol_07.iso
/
chiphit7
/
_bonus
/
stolzer
/
grundur
/
disk001
/
d001u181.txt
< prev
next >
Wrap
Text File
|
1993-06-24
|
1KB
|
28 lines
Pauschale/Vorauszahlung
Es gibt Vermieter, die die Heizkosten im Mietvertrag ⁿberhaupt
nicht erwΣhnen.
In diesem Fall sind die Heizkosten in der Miete enthalten! Der
Gesetzgeber geht davon aus, da▀ im Mietzins die Nebenkosten
(somit auch die Heizkosten) enthalten sind.
ZulΣssig ist es, wenn der Vermieter im Mietvertrag die Heizkosten
separat erwΣhnt. Hier gibt es zwei M÷glichkeiten:
a) Die Heizkosten werden als Vorauszahlung deklariert. Dann mu▀ der
Vermieter ⁿber die Heizkosten nach Ablauf eines Jahres abrechnen
(s. Mietvertrag)
b) Die Heizkosten werden als Pauschale berechnet. Hierbei gibt es die
sog. echten und unechten Pauschalen.
Eine echte Pauschale liegt vor, wenn der Betrag fⁿr die gesamte
Mietzeit fest in der vereinbarten H÷he bleiben soll.
Eine unechte Pauschale liegt vor, wenn im Mietvertrag zwar der Begriff
Pauschale verwendet wurde, der Mietvertrag jedoch zusΣtzlich den
Vermerk enthΣlt, da▀ (beispielsweise) jΣhrlich abgerechnet wird.
Eine Pauschale liegt auch dann nicht vor, wenn der Mietvertrag einen
bestimmten Betrag fⁿr die Heizkosten auffⁿhrt und bei diesem Betrag
der Vermerk "zur Zeit DM . . . " steht .
AG Landsberg - 2 C 355/85