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Text File
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1993-06-24
|
942b
|
19 lines
Altmodische Hose
kein Kⁿndigungsgrund
Ein Modehaus hielt auf das Erscheinungsbild seines Personals.
Das bekam eine Mitarbeiterin zu spⁿren, nachdem sie eine Woche
lang in einer altmodischen klassischen blauen Bundfaltenhose
zur Arbeit gekommen war.
Nach mehreren ergebnislosen Abmahnungen kam die Kⁿndigung. Grund:
Nach einer Betriebsvereinbarung sei das Personal verpflichtet, in
modischer Kleidung zu arbeiten.
Zwar anerkannte das Arbeitsgericht das berechtigte Interesse des
Modehauses am Erscheinungsbild des Personals.
Aber als Kⁿndigungsgrund reiche das nicht, zumal sich nicht
eindeutig festlegen lasse, was jeweils der aktuellen Mode entspreche.
Au▀erdem stⁿnde die unmodische Hose in keinem vernⁿnftigen VerhΣltnis
zu den Folgen einer Kⁿndigung.
(Arbeitsgericht Dⁿsseldorf, 8 Ca 3230/89).