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1993-06-24
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576b
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11 lines
WohngebΣudeversicherung-Wiederaufbau
Der Mietwert wird dann nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer
die M÷glichkeit der Wiederbenutzung schuldhaft verz÷gert.
Dem Versicherungsnehmer ist ein schuldhaftes Verz÷gern des
Wiederaufbaus und damit der Wiederbenutzung des GebΣudes dann nicht
vorzuwerfen, wenn er wegen fehlender eigener finazieller M÷glichkeiten
mit dem Wiederaufbau erst nach Auszahlung der EntschΣdigung beginnt.
OLG Hamm 20 U 36/78-VersR 1988,795. (15.07.1987)