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Text File
|
1993-06-24
|
777b
|
15 lines
AufklΣrungspflicht bei WarentermingeschΣften
Ein Vermittler von WarentermingeschΣften verletzt seine
AufklΣrungspflicht wenn die Informationsbroschⁿre in der
Darstellung der wirtschaftlichen ZusammenhΣnge unvollstΣndig,
inhaltlich unklar und ohne logische Ordnung ist.
Der GeschΣftsfⁿhrer einer Vermittlungs-GMBH ist fⁿr den Inhalt
der Informationsbroschⁿren verantwortlich und kann pers÷nlich
schadensersatzpflichtig sein, falls er die fehlende AufklΣrung zu
vertreten hat.
Die Verletzung der AufklΣrungspflicht verpflichtet zum Schadenersatz
in Form des verlorenen Kapitals.
OLG Dⁿsseldorf 4 U 21/88-ZIP 1989,221. 22.11.1988)