Aufklärungspflicht bei Warentermingeschäften Ein Vermittler von Warentermingeschäften verletzt seine Aufklärungspflicht wenn die Informationsbroschüre in der Darstellung der wirtschaftlichen Zusammenhänge unvollständig, inhaltlich unklar und ohne logische Ordnung ist. Der Geschäftsführer einer Vermittlungs-GMBH ist für den Inhalt der Informationsbroschüren verantwortlich und kann persönlich schadensersatzpflichtig sein, falls er die fehlende Aufklärung zu vertreten hat. Die Verletzung der Aufklärungspflicht verpflichtet zum Schadenersatz in Form des verlorenen Kapitals. OLG Düsseldorf 4 U 21/88-ZIP 1989,221. 22.11.1988)