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Text File
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1993-06-24
|
2KB
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29 lines
Kapitallebensversicherungs Kreditvertrag
Bietet eine Bank einem Kreditnehmer statt eines ⁿblichen Ratenkredits
einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrag zur
Deckung des Kreditbedarfs an, trifft die Bank bei einem Wirtschaftlich
und geschΣftlich nicht besonders erfahrenen Kreditnehmer eine besondere
AufklΣrungspflicht ⁿber die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile des
KreditgeschΣfts.
Hierzu geh÷rt insbesondere die Tatsache, da▀ wΣhrend der gesamten
Laufzeit der aufgenommene Kreditbetrag voll verzinst werden mu▀, weil
eine Tilgung erst mit der am Ende der Laufzeit fΣlligen Auszahlung der
Kapitallebensversicherung erfolgt.
Dazu geh÷rt weiter, da▀ der Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Kredit-
kⁿndigung durch den ungⁿnstigen Rⁿckkaufwert der Lebensversicherung
einen erheblichen Teil seines angesparten Verm÷gens verliert.
Dieser Nachteil kann einen Kreditnehmer faktisch daran hindern, bei
fallenden Marktzinsen den Kreditvertrag vorzeitig abzul÷sen.
Die besondere Informations bzw. AufklΣrungspflicht der Bank gilt bei
diesen Krediten auch deshalb, weil der Kreditnehmer in der Regel die
tatsΣchliche Gesamtbelastung bei der Rⁿckzahlung des Kredits nicht
ermitteln kann.
Wird diese AufklΣrungspflicht verletzt, so kann dies dazu fⁿhren, da▀
der Kreditnehmer neben der Rⁿckzahlung des aufgenommenen Darlehns-
kapitals nur die
Zinsen und Kosten gegenⁿber der Bank schuldet, die auch bei Abschlu▀
eines marktⁿblichen Ratenkreditvertrages entstanden wΣren.
BGH III ZR 269/87-NJW 1989,766. (09.03.1989)