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Text File
|
1993-06-24
|
881b
|
26 lines
Haustⁿrwiderrufsgesetz
Der Begriff der Freizeitveranstaltung im Haustⁿrwiderrufsgesetz
umfa▀t GrundsΣtzlich alle Veranstaltungen, die in der Freizeit
des angesprochenen Kundenkreises stattfinden und bei denen versucht
wird, den Charakter einer Verkaufsveranstaltung (z.B durch Geschenke
usw.) zu verschleiern. Daher fallen Verkaufsveranstaltungen in
Kurorten, bei denen mit einer, Vorfⁿhrung mit Kostenlosen Kaffee
und Kuchen" geworben und die Verkaufsveranstaltung auch so durch-
gefⁿhrt wird, unter den Begriff Freizeitveranstaltung. Auch der
VerkΣufer von Wollwaren wΣhrend einer solchen Veranstaltung mu▀
die Kunden ⁿber das Widerrufsrecht belehren.
URTEIL NICHT RECHTSKR─FTIG
Oberlandesgericht Hamm 4 U 56/88 NJW-RR 1989