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Text File
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1993-06-24
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666b
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13 lines
Keine Scheidung gegen das wohl minderjΣhriger Kinder
Wenn Ehepartner drei Jahre getrennt leben, kann die Ehe
geschieden werden. Das gilt dann nicht, wenn die Aufrechterhaltung
der Ehe zum Wohle minderjΣhriger Kinder ausnahmsweise notwendig ist.
So entschied das Oberlandesgericht Hamburg im Falle eines Vaters,
der seinem Sohn versprochen hatte zurⁿckzukommen, sich aber nicht an
das Versprechen halten wollte. Daraufhin drohte das Kind, sich
umzubringen.
Die Richter lehnten den Scheidungsantrag daraufhin ab.
OLG Hamburg (Urteil v. 17.12.85;AZ 2 UF 209/83)