Keine Scheidung gegen das wohl minderjähriger Kinder Wenn Ehepartner drei Jahre getrennt leben, kann die Ehe geschieden werden. Das gilt dann nicht, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe zum Wohle minderjähriger Kinder ausnahmsweise notwendig ist. So entschied das Oberlandesgericht Hamburg im Falle eines Vaters, der seinem Sohn versprochen hatte zurückzukommen, sich aber nicht an das Versprechen halten wollte. Daraufhin drohte das Kind, sich umzubringen. Die Richter lehnten den Scheidungsantrag daraufhin ab. OLG Hamburg (Urteil v. 17.12.85;AZ 2 UF 209/83)