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Text File
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1993-06-24
|
1KB
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22 lines
Autounfall
Wird ein Auto bei einem Unfall beschΣdigt, kann der Besitzer
den Betrag, der fⁿr die Reparatur aufgewandt werden mⁿ▀te, vom
Unfallverursacher als Schadensersatz verlangen.
Hierzu ist es allerdings nicht erforderlich, da▀ der GeschΣdigte
sein Fahrzeug tatsΣchlich reparieren lΣ▀t.
Es steht ihm vielmehr frei, sich anderweitig zu behelfen und den
Schadensbetrag, den er von der Haftpflichtversicherung des Unfall-
gegners erhalten hat, fⁿr andere Zwecke zu verwenden.
In solchen FΣllen genⁿgt es, da▀ der GeschΣdigte das SchΣtzgutachten
eines SachverstΣndigen vorlegt.
Er braucht nicht nachzuweisen, auf welche Weise und in welchem
Umfang die Reparatur durchgefⁿhrt worden ist.
Allerdings kann die Haftpflichtversicherung AbschlΣge vom SchΣtzbetrag
vornehmen,wenn sie zweifelhafte Einzelpositionen des Gutachtens
bestreitet.
Kann der GeschΣdigte solche EinwΣnde nicht ⁿberzeugend ausrΣumen,
ergibt sich nur durch eine Reparaturkostenrechnung selbst eine
genaue Berechnung des geschuldeten Betrags.
Bundesgerichtshof,VIZR 334/88)