Neues Urheberrecht in Kraft

Was riskiere ich, wenn ich gegen diese Bestimmungen verstoße?

Das neue Gesetz sieht für das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und das Herstellen und Verbreiten von Kopier-Tools drastische Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor, bei gewerblichem Handeln Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Straffrei bleibt nur, wer ausschließlich Kopien zum privaten Gebrauch oder für "persönlich verbundene Personen" herstellt. Allerdings muss der Kopierer unter Umständen mit erheblichen zivilrechtlichen Ansprüchen des Urheberrechtsinhabers – in der Regel der Medienkonzerne – rechnen. Schwer bestraft wird der Hersteller von Kopier-Tools, der in der Regel sogar gewerblich Produkte herstellt, die dem Verbraucher das Umgehen und Anlegen einer privaten Kopie ermöglichen oder zumindest erleichtern.

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