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Das neue Gesetz soll die Bestimmungen des alten Urheberrechts an das digitale Zeitalter anpassen, also auch den Schutz digital gespeicherter Werke regeln. So stellt es etwa ausdrücklich klar, dass Sicherheitskopien von Computerprogrammen zulässig sind.
Im neuen wie im alten Urheberrecht ist festgeschrieben, dass der Verbraucher das grundsätzliche Recht besitzt, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzulegen. Auf die verwendete Kopier-Technik (analog oder digital) kommt es dabei nicht an. Auch der Versand von Kopien bleibt möglich. Das Vervielfältigen etwa mit Nero Burning ROM, MovieJack, GameJack, AudioJack oder CDR-WIN ist also für Werke ohne Kopierschutz grundsätzlich zulässig.
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