Neues Urheberrecht in Kraft

Warum überhaupt das neue Urheberrecht? Was ist der Unterschied zum alten?

Die Neuregelungen gehen zurück auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft.

Das neue Gesetz soll die Bestimmungen des alten Urheberrechts an das digitale Zeitalter anpassen, also auch den Schutz digital gespeicherter Werke regeln. So stellt es etwa ausdrücklich klar, dass Sicherheitskopien von Computerprogrammen zulässig sind.

Im neuen wie im alten Urheberrecht ist festgeschrieben, dass der Verbraucher das grundsätzliche Recht besitzt, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzulegen. Auf die verwendete Kopier-Technik (analog oder digital) kommt es dabei nicht an. Auch der Versand von Kopien bleibt möglich. Das Vervielfältigen etwa mit Nero Burning ROM, MovieJack, GameJack, AudioJack oder CDR-WIN ist also für Werke ohne Kopierschutz grundsätzlich zulässig.

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