Der EURO

Rechnungswesen, Buchfⁿhrung und Bilanzierung
Bilanzierung


K÷nnen aus Gewinnen durch die Umrechnung Rⁿcklagen gebildet werden?

Seit dem 1.1.1999 besteht die M÷glichkeit, umstellungsbedingte WΣhrungsgewinne wahlweise in eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rⁿcklage einzustellen. Diese Euroumrechnungsrⁿcklage (º 6d Abs. 1 EStG) neutralisiert die umrechnungsbedingten WΣhrungsgewinne. Der Effekt ist allerdings nur eine zeitliche Gewinnverlagerung, keine endgⁿltige Gewinnminderung mit einem auf maximal 5 Jahre begrenzten Steuerstundungseffekt. Die Aufl÷sung der Euroumrechnungsrⁿcklage erh÷ht den steuerlichen Gewinn. Allerdings nur soweit das betreffende Wirtschaftsgut, aus dessen Bewertung sich der zunΣchst erfolgsneutral gestellte WΣhrungsgewinn ergeben hat, aus dem Betriebsverm÷gen ausscheidet; und dies nur lΣngstens zum Schlu▀ des fⁿnften nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres. Die Nachvollziehbarkeit von Bildung und Aufl÷sung der Euroumrechnungsrⁿcklage muss in der Buchfⁿhrung gewΣhrleistet sein. Entscheiden Sie sich fⁿr die Bildung einer Euroumrechnungsrⁿcklage in der Steuerbilanz, so mu▀ dieses Wahlrecht auch in der Handelsbilanz ausgeⁿbt werden. Das bedeutet, da▀ in der Handelsbilanz ein entsprechender "Sonderposten aus der WΣhrungsumstellung auf den Euro" zu bilden ist.