Der EURO

Steuern und Abgaben
Allgemeine Regelungen


Abgabe der SteuererklΣrungen/ Steueranmeldungen/ Zusammenfassenden Meldungen

Fⁿr BesteuerungszeitrΣume innerhalb der ▄bergangszeit k÷nnen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuer-JahreserklΣrungen und Lohnsteuer-Anmeldungen wahlweise, aber innerhalb der Steueranmeldung einheitlich, in DM oder Euro abgegeben werden. Dies gilt auch, soweit Steueranmeldungen fⁿr BesteuerungszeitrΣume innerhalb der ▄bergangszeit nach dem 31. Dezember 2001 abgegeben werden. Auf die Zusammenfassende Meldung nach º 18 a UStG, den Antrag auf Vergⁿtung der Umsatzsteuer gemΣ▀ º 18 Abs. 9 UStG in Verbindung mit ºº 59 bis 61 UStDV und die Anmeldung der Sondervorauszahlung gemΣ▀ ºº 47 und 48 UStDV sind diese Regelungen entsprechend anzuwenden.

Andere SteuererklΣrungen/ Steueranmeldungen fⁿr BesteuerungszeitrΣume innerhalb der ▄bergangszeit sind in DM abzugeben, und zwar auch dann, wenn sie nach dem 31. Dezember 2001 eingereicht werden.

Fⁿr BesteuerungszeitrΣume nach Ablauf der ▄bergangszeit sind sΣmtliche SteuererklΣrungen/ Steueranmeldungen/ Zusammenfassende Meldungen in Euro abzugeben.