Der EURO

Steuern und Abgaben
Sonderregelungen fⁿr bestimmte Steuerbereiche
Umsatzsteuer


Umrechnungskurse

Fⁿr die Umrechnung von Werten in fremder WΣhrung werden zur Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren VorsteuerbetrΣge auf DM oder Euro fⁿr LandeswΣhrungen der Drittstaaten und der EU-Mitgliedstaaten, die nicht den Euro einfⁿhren, die Durchschnittskurse in DM und nachrichtlich in Euro durch das Bundesministerium der Finanzen monatlich bekanntgegeben.

Eine Umrechnung fⁿr diese WΣhrungen oder fⁿr WΣhrungen, fⁿr die kein Durchschnittskurs bekanntgegeben wird, kann auch nach dem Tageskurs erfolgen, der durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen ist, falls das Finanzamt dies gestattet.