Der EURO

Steuern und Abgaben
Sonderregelungen fⁿr bestimmte Steuerbereiche
Umsatzsteuer


Rechnungsausweis

Hat der Unternehmer in einer Rechnung fⁿr eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung den Steuerbetrag sowohl in Euro als auch in DM gesondert ausgewiesen, so schuldet er den Steuerbetrag nur einmal. Der Vorsteuerabzug ist ebenfalls nur einmal zulΣssig.