Der EURO

Preise und Kalkulation
Preisauszeichnung/-bildung


Dⁿrfen die parallel angegebenen DM- und Euro-Preise voneinander abweichen?

Das VerhΣltnis zwischen DM- und Euro-Preis muss immer dem offiziellen Umrechnungskurs entsprechen. Abgesehen von Rundungsdifferenzen ist keine Abweichung erlaubt.

Das Recht der freien Preisbildung bleibt davon unberⁿhrt. Erlaubt ist demnach ab 1. Januar 2002, neue Euro-Preise fⁿr die angebotenen Waren und Dienstleistungen auszuzeichnen. Weist ein Gewerbetreibender bereits in 2001 auf einen neuen Euro-Preis hin (z.B. an Automaten), so darf dies nicht mit der doppelten Preisauszeichnung verwechselt werden. Beispiel: "6 DM, ab 1. Januar 2002: 3 Euro".