Der EURO

Allgemeine Informationen zum Thema Euro
Umrechnungskurs und -vorschriften
Umrechnungs- und Rundungsregeln


Rundungsregeln

Bei Umrechnungen von DM in Euro sind die jeweiligen Ergebnisse auf den nΣchstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei Umrechnungen von Euro in DM ist auf den nΣchstliegenden Pfennig auf- oder abzurunden. Hierbei gilt: 3. Stelle nach dem Komma ab 5 Aufrundung, bis 4 Abrundung (Art. 5 EG-VO 1103/97 a.a.O.).

Die Rundungsregeln sind auch bei durch Rechtsvorschriften und Verwaltungsregelungen festgelegten Pauschalen (z.B. PauschbetrΣge fⁿr Verpflegungsmehraufwendungen, Sachbezugswerte fⁿr Mahlzeiten, Kilometersatz bei Dienstreisen) anzuwenden. Es ist jedoch steuerlich nicht zu beanstanden, wenn (z.B. bei Multiplikationen) erst das Endergebnis in Euro umgerechnet und gerundet wird. Ferner ist nicht zu beanstanden, wenn bis zum Endergebnis mit mehr als zwei Nachkommastellen gerechnet wird.

Wer nach den obigen Rundungsregeln verfΣhrt, wird fⁿr nachvollziehbare technische Rundungsdifferenzen nicht in Anspruch genommen.