Der EURO

Allgemeine Informationen zum Thema Euro
Umrechnungskurs und -vorschriften
Umrechnungs- und Rundungsregeln


Umrechnungsregeln

Der Umrechnungskurs fⁿr Euro/DM wird am 1. Januar 1999 festgelegt (Art. 109 l Abs. 4 Satz 1 EG-Vertrag).

Bei Umrechnungen von Euro-BetrΣgen in DM ist der Ausgangsbetrag mit dem sechsstelligen Umrechnungskurs zu multiplizieren. Bei Umrechnungen von DM-BetrΣgen in Euro ist der Ausgangsbetrag durch den sechsstelligen Umrechnungskurs zu dividieren. GeldbetrΣge, die von einer nationalen WΣhrungseinheit in eine andere umgerechnet werden, werden zunΣchst in einen auf die Euro-Einheit lautenden Geldbetrag umgerechnet, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen gerundet werden darf, und dann in die andere nationale WΣhrungseinheit umgerechnet. Es dⁿrfen keine anderen Berechnungsmethoden verwendet werden, es sei denn, sie fⁿhren zu denselben Ergebnissen (Art. 4 EG-VO 1103/97 vom 17. Juni 1997, ABl. L 162 vom 19.06.1997).