Der EURO

 

Vertragsrecht
VertrΣge und das Ausland


Sind VertrΣge mit GeschΣftspartnern in Drittstaaten weiterhin gⁿltig?

VertrΣge, die mit Partnern au▀erhalb der EU geschlossen wurden bzw. sich auf das Recht von Drittstaaten beziehen, sollten grundsΣtzlich ⁿberprⁿft werden. Die VertragskontinuitΣt gilt in den EU-LΣndern zwar unmittelbar, im VerhΣltnis mit Drittstaaten jedoch nicht. Bedeutende Handelspartner wie die Schweiz, Japan oder einzelne Bundesstaaten der USA haben die VertragskontinuitΣt aber bereits bestΣtigt. Eine Sichtung und ▄berprⁿfung bestehender VertrΣge mit Drittstaaten sollte aber in jedem Fall durchgefⁿhrt werden. Prⁿfen Sie die VertrΣge auf vereinbarte ReferenzzinssΣtze oder andere wΣhrungsspezifische Referenzwerte. M÷glicherweise stellen derartige Vertragsinhalte den Fortbestand von VertrΣgen in Frage oder fⁿhren zu Vertragslⁿcken.

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