Der EURO

Vertragsrecht
VertrΣge und das Ausland


Was passiert mit nach Drittstaatenrecht geschlossenen Versicherungen ?

Zur Sicherstellung des Fortbestandes von VertrΣgen nach Drittstaatenrecht sollte eine sogenannte KontinuitΣtsklausel vertraglich berⁿcksichtigt werden. Sie hΣlt fest, dass am Stichtag der WΣhrungsumstellung eine VertragsΣnderung oder die Zahlung von Schadensersatz seitens einer Vertragspartei ausgeschlossen wird.