Der EURO

Vertragsrecht


In welchen FΣllen mⁿssen VertrΣge neu verhandelt werden?

GrundsΣtzlich mⁿssen VertrΣge nicht neu verhandelt werden. Die Vertragsinhalte und -bedingungen, bspw. ZinssΣtze oder Laufzeiten, bleiben unverΣndert bestehen. Lediglich BetrΣge in DM oder einer anderen WΣhrung der Euro-TeilnehmerlΣnder werden ab dem 1. Januar 2002 nach dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs automatisch, centgenau und kostenlos in Euro umgerechnet. Diese Vorgehensweise gilt fⁿr MietvertrΣge, Lebensversicherungen, BausparvertrΣge etc. Die Einfⁿhrung des Euro ist weder Basis noch Grundlage fⁿr Vertragskⁿndigungen oder -Σnderungen.