Der EURO

Vertragsrecht


In welchen FΣllen treten Probleme bei bestehenden VertrΣgen auf?

Durch die Einfⁿhrung des Euro fΣllt die GeschΣftsgrundlage bei bestehenden VertragsverhΣltnissen nicht weg. Vom Fortbestand eines Vertrags ist also prinzipiell ohne geΣnderte Bedingungen auszugehen. Es kann jedoch in EinzelfΣllen zu Vertragsaufhebungen oder ûanpassungen kommen. In der Verordnung des Rates "ⁿber bestimmte Vorschriften zur Einfⁿhrung des Euro" vom 19.6.1997 ist die KontinuitΣt von VertrΣgen und anderen RechtsverhΣltnissen geregelt.Der Rat weist darauf hin, dass die Einfⁿhrung des Euro weder eine VerΣnderung von Bestimmungen in Rechtsinstrumenten oder eine Schuldbefreiung bewirkt, noch die Nichterfⁿllung rechtlicher Verpflichtungen rechtfertigt.