Der EURO

Zahlungsverkehr
Rechnungen und Angebote


Mⁿssen auf einer Rechnung alle Positionen in beiden WΣhrungen erscheinen?

Der Grundsatz äkeine Behinderung, kein Zwang" stellt seit dem 1.1.1999 jedem Unternehmen frei, erbrachte Leistungen seinen gewerblichen Kunden gegenⁿber entweder in DM oder in Euro zu fakturieren. Zu Informationszwecken k÷nnen alle Rechnungen ⁿber steuerpflichtige Lieferungen und Dienstleistungen ab diesem Zeitpunkt einen Hinweis auf die jeweils andere gⁿltige WΣhrungseinheit enthalten, entweder fⁿr jeden Einzelposten oder fⁿr den Endbetrag.

Das Bundesfinanzministerium sieht auch aus umsatzsteuerlicher Sicht grundsΣtzlich keine Bedenken, wenn in einer Rechnung das Entgelt fⁿr eine steuerpflichtige Leistung und die darauf entfallende Umsatzsteuer parallel sowohl in DM als auch in Euro ausgewiesen werden.