Der EURO

 

Zahlungsverkehr
Rechnungen und Angebote


In welcher WΣhrung mⁿssen Unternehmen ihre Rechnungen bis zum 31. Dezember 2001 ausstellen?

Rechnungen sind grundsΣtzlich in der vertraglich vereinbarten WΣhrungseinheit zu erstellen. Wurde die D-Mark als RechnungswΣhrung vereinbart, sollten demzufolge auch die diesbezⁿglichen Rechnungen in D-Mark lauten. Besser wΣre allerdings die Angabe in D-Mark und Euro. Grundlage ist hier die EU-Verordnung Nr 974/98 vom 3. Mai 1998, in der es hei▀t: "Handlungen, die aufgrund von Rechtsinstrumenten erfolgen, die die Verwendung einer nationalen WΣhrungseinheit vorschreiben oder auf diese lauten, werden in dieser nationalen WΣhrungseinheit ausgefⁿhrt." (Art.8 (1)). Diese Regelung gilt fⁿr die Rechnungsstellung gegenⁿber Endverbrauchern und gegenⁿber Unternehmen.
Unternehmen, die Rechnungen nur noch in Euro ausweisen wollen, sollten dies mit ihren GeschΣftspartnern vereinbaren.

Dies k÷nnte etwa auf folgende Art und Weise geschehen: Die Unternehmen sollten ihren Kunden die Umstellung der D-Mark-BetrΣge in den VertrΣgen auf Euro-BetrΣge anbieten und ihnen mitteilen, dass die bisherigen D-Mark-Forderungen im Rahmen der Umstellung der VertrΣge auf Euro als Euro-Forderungen behandelt werden, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist (zwei bis drei Wochen) widerspricht. Dabei sollten die Unternehmen darauf hinweisen, dass es sich lediglich um eine rein rechnerische Umstellung der D-Mark-BetrΣge auf Euro zum Kurs von 1,95583 handelt, bei der die im Vertrag festgelegten Werte unverΣndert bleiben.

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