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- A. Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland
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- I. Die Kreditinstitute im Wirtschaftskreislauf
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- Modell 1: Unternehmen Haushalte
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- <---Arbeit-----------
- ----Faktoreinkommen->
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- <---Konsumausgaben---
- ----Konsumgüter----->
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- 1. monetäre Ströme
- 2. Güterströme
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- Realität: -Kreditinstitute/Ersparnis
- -Staat
- -Ausland
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- Modell 2: Unternehmen Staat Haushalte
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- <---Subventionen---- --Sozialleistungen>
- ----Steuern--------> <-Steuern----------
- <---Konsumausgaben-- --Faktoreinkommen->
- ----Faktoreinkommen>
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- Modell 3: Unternehmen KI Haushalte
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- <--Investitionen--- <---Ersparnis------
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- (1) Y = C + S (Verwendung)
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- (2) Y = C + I (Entstehung)
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- Aufgaben der KI`s im Kreislauf
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- 1. Sammeln von Einlagen
- 2. Kreditvergabe
- 3. Zahlungsverkehr
- 4. Wertpapierhandel
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- Funktionen der KI`s
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- 1. Vertrauensfunktion
- 2. Ballungsfunktion (Ansammeln von Kapital)
- 3. Fristenverlängerungsfunktion (Umwandlung von kurzfristigen Einlagen
- in mittel- u. langfristige Kredite)
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- Arten der KI's
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- 1. nach dem Umfang der Bankgeschäfte
- - Universalbanken
- - Spezialbanken
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- 2. nach der Rechtsform
- - Privatbankiers
- - Kapitalgesellschaften
- - Genossenschaften
- - öffentlich-rechtlich
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- Die Deutsche Bundesbank
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- - öffentlich-rechtliche Anstalt
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- 1. Geschäfte mit jedermann
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- - unverzinsliche Sichteinlagen
- - Schecks und Wechsel zum Einzug
- - Verwahrung v. Wertgegenständen
- - Devisen-/Sortengeschäfte
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- 2. Aufgabe
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- - Regelung des Zahlungsverkehrs und des Geldumlaufs
- - Kreditversorgung
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- 3. Ziel
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- - Währungssicherung
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- 4. Instrumentarium
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- - Diskont- u. Lombardpolitik
- - Mindestreservepolitik
- - Offenmarktpolitik
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- 5. Organe
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- a) Beschlußfassung:
- + Zentralbankrat (Direktorium + LZB-Präsidenten)
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- b) Ausführung:
- + Direktorium
- + LZB-Vorstände
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- Das Kreditwesengesetz
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- - gesetzliche Regelung für das allgemeine Bankwesen
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- Ziel: Erhaltung der Funktionsfähigkeit der KI's
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- Gliederung:
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- I. - KI`s
- - BAK
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- II. - Vorschriften über EK, Kreditvergabe, Sparverkehr
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- III. - Zulassung zum Geschäftsbetrieb
- - Maßnahmen bei Verstößen gegen das KWG
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- Gründung eines KI:
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- - schriftliche Erlaubnis des BAK für den Geschäftsbetrieb von
- Bankgeschäften, deren Umfang einen in kaufmännischer Weise
- eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht
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- Ablehnung nur möglich:
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- - bei zu geringem haftenden Eigenkapital (mind. 6 Mio)
- - bei mangelnder persönlicher Zuverlässigkeit
- - bei mangelnder fachlicher Eignung
- - bei weniger als 2 Geschäftsführern
- - bei fehlendem Geschäftsplan
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- Kreditvergabe
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- Rechtsvorschriften:
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- - Grundsatz I
- + Kredite nicht mehr als das 18fache HEK
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- - Großkredite
- + Kredite an einen Kreditnehmer, wenn mehr als 15% des HEK
- + einzelner Kredit max. 50% des HEK
- + alle Großkredite zusammen nicht mehr als das 8fache HEK
- + nur mit Zustimmung aller Geschäftsleiter
- + Anzeigepflicht bei der BBk
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- - Millionenkredite
- + Anzeigepflicht ab 1 Mio
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- - Organkredite
- + Kredite an mit dem KI eng verbunden Personen (z.B. Angestellte)
- + Zustimmung aller Geschäftsleiter
- + Meldepflicht ab 250.000 DM
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- - Kreditunterlagen
- + Vorlagepflicht ab 100.000 DM
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- Beaufsichtigung der KI`s
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- BAK BBk
- Zusammenarbeit
- <--------------------------->
- Monatsausweise
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- + Erlaubnis
- + Kreditvergabe
- + Maßnahmen gegen
- Mißstände
- \
- <_ \ _>
- \ \_> KI /
- \ /
- --Anzeigepflicht--
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- Kaufmann nach HGB
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- Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
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- Gewerbe: + Selbständigkeit
- + Dauerhaftigkeit
- + Gewinnabsicht
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- Kaufmann: 1. kraft Grundhandelsgewerbe §1 Ziff. 1-9
- z.B. Anschaffung u. Veräußerung von Waren
- Bank- u. Versicherungsgeschäfte
- Kommissionär u. Handelsvertreter
- = Mußkaufmann
- + ohne erforderliche kaufm. Organisation
- = Minderkaufmann (keine Firma, keine
- Prokura, keine Handels-
- bücher)
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- + mit erforderlicher kaufm. Organisation
- = Vollkaufmann (deklaratorisch)
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- 2. kraft pflichtiger Eintragung (konstitutiv)
- + nur mit erforderlicher kaufm. Organisation
- = Sollkaufmann
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- 3. kraft freiwilliger Eintragung
- + nur für Land- u. Forstwirtschaft u. deren
- Nebenbetriebe
- + nur mit erforderlicher kaufm. Organisation
- = Kannkaufmann
- = Vollkaufmann (konstitutiv, durch Eintrag)
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- 4. kraft Rechtsform
- + nur Kapitalgesellschaften (AG,GmbH)
- = Formkaufmann
- = Vollkaufmann (konstitutiv)
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- Beginn der Kaufmannseigenschaft:
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- - Eintrag ins Register
- - Aufnahme der Geschäftstätigkeit
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- Die Firma
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- Begriff: Name des Vollkaufmanns, unter dem er im Handel
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- - seine Geschäfte betreibt
- - seine Unterschrift abgibt
- - klagt und verklagt werden kann
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- Zweck: Trennung zwischen Privatsphäre und Geschäften
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- - Firmenname bleibt bei Wechsel des Inhabers
- erhalten
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- 2. Einlagen
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- - werden zum gemeinsamen Vermögen
- (= Gesellschaftsvermögen)
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- 3. Firma
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- - Name aller Gesellschafter oder
- - Name eines Gesellschafters mit Zusatz,
- der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet
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- 4. Entstehung
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- - im Innenverhältnis:
- + mit Abschluß des Gesellschaftsvertrags (formlos, bei
- Einbringung eines Grundstücks notarielle Beurkundung)
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- - im Außenverhältnis:
- + mit Aufnahme der Geschäfte
- + oder erst mit HR-Eintrag (wenn Sollkaufmann)
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- 5. Innenverhältnis
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- - Rechte:
- + Auslagenersatz
- + Geschäftsführung (Umfang ist beschränkbar)
- + Prokura (gemeinsame Erteilung)
- + Gewinnanteil (4% zeitanteilige Kapitalverzinsung,
- Rest nach Köpfen)
- + Kontrollrecht
- + Recht auf Privatentnahme
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- - Pflichten:
- + Einlagepflicht
- + persönliche Mitarbeit
- + Wettbewerbsverbot
- + Verlustbeteiligung nach Köpfen
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- - Abweichungen durch Gesellschaftsvertrag möglich
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- 6. Außenverhältnis
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- - Recht:
- + Vertretung (Umfang nicht beschränkbar)
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- - Pflicht:
- + Haftung
- . persönlich: unbegrenzt + unmittelbar
- . gesamtschuldnerisch
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- Die Aktiengesellschaft
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- 1. Wesen der AG
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- - juristische Person
- - beschränkte Haftung
- - Grundkapital in Aktien zerlegt (mind. 50,- NW)
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- 2. Entstehung
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- - mit Eintragung ins HR
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- 3. Firma
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- - Sachfirma + Zusatz "AG"
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- 4. Eigenkapital
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- - Grundkapital (= gezeichnetes Kapital)
- + mind. 100.000,- DM
- + von mindestens 5 Gründern aufzubringen
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- - Kapitalrücklage
- + Agio = Aufgeld
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- - Gewinnrücklagen
- + gesetzliche
- + freiwillige
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- - Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- - Jahresüberschuß
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- 5. Organe der AG
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- - Vorstand
- + Geschäftsführung + Vertretung (i.d.R. Gesamtvertretung)
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- - Aufsichtsrat
- + Überwachungsfunktion
- + Prüfung des Jahresabschlußes
- + Unterrichtung der Eigentümer
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- - Hauptversammlung
- + Verwendung des Bilanzgewinns (einfache Mehrheit)
- + Beschlüsse über Satzungsänderungen (3/4-Mehrheit)
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- +
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