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2000-10-11
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19KB
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326 lines
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Deutsche Uebersetzung der Version 2, Juni 1991
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann Uebersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
ⁿberarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
(31. Oktober 1996)
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfΣltigen und
unverΣnderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind jedoch nicht gestattet.
DIESE UEBERSETZUNG IST KEIN RECHTSKRAEFTIGER ERSATZ FUER DIE
ENGLISCHSPRACHIGE ORIGINALVERSION!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verΣndern. Im
Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine
÷ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll
sicherstellen, dass die Software fⁿr alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz
gilt fⁿr den Grossteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen
Software und fⁿr alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser
Lizenz unterstellt haben. Auch Sie k÷nnen diese M÷glichkeit der
Lizenzierung fⁿr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software
der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General
Public License, der allgemeinen ÷ffentlichen GNU-Lizenz fⁿr Bibliotheken.)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den
Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien
freier Software zu verbreiten (und etwas fⁿr diesen Service zu berechnen,
wenn Sie m÷chten), die M÷glichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten
oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen
garantieren, dass Sie die Software Σndern oder Teile davon in neuen freien
Programmen verwenden dⁿrfen - und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun
dⁿrfen.
Um Ihre Rechte zu schⁿtzen, mⁿssen wir EinschrΣnkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf
diese Rechte zu verzichten. Aus diesen EinschrΣnkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten fⁿr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder
sie verΣndern.
Beispielsweise mⁿssen Sie den EmpfΣngern alle Rechte gewΣhren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie mⁿssen sicherstellen, dass auch sie den
Quelltext erhalten bzw. erhalten k÷nnen. Und Sie mⁿssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schⁿtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software
unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz
an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfΣltigen, zu
verbreiten und/oder zu verΣndern.
Um die Autoren und uns zu schⁿtzen, wollen wir darⁿberhinaus sicherstellen,
dass jeder erfΣhrt, dass fⁿr diese freie Software keinerlei Garantie
besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und
weitergegeben wird, m÷chten wir, dass die EmpfΣnger wissen, dass sie nicht
das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht
den Ruf des ursprⁿnglichen Autors schΣdigen.
Schliesslich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir m÷chten die Gefahr ausschliessen, dass
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit
dem Ergebnis, dass das Programm proprietΣr wⁿrde. Um dies zu verhindern,
haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder fⁿr freie Benutzung
durch jedermann lizenziert werden muss oder ⁿberhaupt nicht lizenziert
werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung, Verbreitung und
Bearbeitung:
BEDINGUNGEN FUER DIE VERVIELFAELTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt fⁿr jedes Programm und jedes andere Werk,
in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist,
dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder
Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf dem Programm
basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm,
auch auszugsweise, sei es unverΣndert oder verΣndert und/oder in eine
andere Sprache ⁿbersetzt, enthΣlt. (Im folgenden wird die Uebersetzung
ohne EinschrΣnkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird
im folgenden als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als VervielfΣltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden
von dieser Lizenz nicht berⁿhrt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfⁿhrung des Programms wird nicht
eingeschrΣnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt
(unabhΣngig davon, dass die Ausgabe durch die Ausfⁿhrung des Programmes
erfolgte). Ob dies zutrifft, hΣngt von den Funktionen des Programms ab.
Paragraph 1. Sie dⁿrfen auf beliebigen Medien unverΣnderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfⁿr ist, dass Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss
ver÷ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen
einer Garantie beziehen, unverΣndert lassen und desweiteren allen anderen
EmpfΣngern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz
zukommen lassen.
Sie dⁿrfen fⁿr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebⁿhr verlangen. Wenn
Sie es wⁿnschen, dⁿrfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fⁿr das
Programm anbieten.
Paragraph 2. Sie dⁿrfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verΣndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie
dⁿrfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1
vervielfΣltigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusΣtzlich alle
folgenden Bedingungen erfⁿllt werden:
(a) Sie mⁿssen die verΣnderten Dateien mit einem auffΣlligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum
jeder Aenderung hinweist.
(b) Sie mⁿssen dafⁿr sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder
ver÷ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder
Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenⁿber als Ganzes unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebⁿhren zur Verfⁿgung gestellt wird.
(c) Wenn das verΣnderte Programm normalerweise bei der Ausfⁿhrung
interaktiv Kommandos einliest, mⁿssen Sie dafⁿr sorgen, dass es, wenn es
auf dem ⁿblichsten Wege fⁿr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk
enthΣlt sowie einen Hinweis, dass es keine GewΣhrleistung gibt (oder
anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die Benutzer das
Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dⁿrfen. Auch muss der
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen
kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm
basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das verΣnderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet
sind und vernⁿnftigerweise selbst als unabhΣngige und eigenstΣndige Werke
betrachtet werden k÷nnen, dann erstrecken sich diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als eigenstΣndige Werke
verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt,
dann muss die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz
erfolgen, deren Bedingungen fⁿr weitere Lizenznehmer somit auf die
Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit auf jeden einzelnen Teil,
unabhΣngig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fⁿr Werke in
Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben
wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuⁿben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht
auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem
Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.
Paragraph 3. Sie dⁿrfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
gemΣss Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form unter den
Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfΣltigen und verbreiten -
vorausgesetzt, dass Sie ausserdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
(a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstΣndigen zugeh÷rigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen
Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1
und 2 erfolgen muss. Oder:
(b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
gⁿltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstΣndige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfⁿgung zu stellen - zu nicht
h÷heren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und
2 auf einem fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen Medium weitergegeben wird.
Oder:
(c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfⁿgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur fⁿr nicht-kommerzielle Verbreitung zulΣssig und
nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form mit
einem entsprechenden Angebot gemΣss Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden,
die fⁿr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fⁿr ein ausfⁿhrbares
Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im
Programm enthaltenen Module einschliesslich aller zugeh÷rigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht
der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was ⁿblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binΣrer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert
wird, unter dem das Programm lΣuft - es sei denn, diese Komponente selbst
geh÷rt zum ausfⁿhrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausfⁿhrbaren Programms oder des Objectcodes
dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafⁿr vorgesehene Stelle
gewΣhrt wird, so gilt die GewΣhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den
Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu
gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
Paragraph 4. Sie dⁿrfen das Programm nicht vervielfΣltigen, verΣndern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrⁿcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
VervielfΣltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch
werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser
Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll
anerkennen und befolgen.
Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie
sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verΣndern oder zu
verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese
Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf
basierendes Werk) verΣndern oder verbreiten, erklΣren Sie Ihr
EinverstΣndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezⁿglich
der VervielfΣltigung, Verbreitung und VerΣnderung des Programms oder eines
darauf basierenden Werkes.
Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhΣlt der EmpfΣnger automatisch vom
ursprⁿnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
festgelegten Bestimmungen zu vervielfΣltigen, zu verbreiten und zu
verΣndern. Sie dⁿrfen keine weiteren EinschrΣnkungen der Durchsetzung der
hierin zugestandenen Rechte des EmpfΣngers vornehmen. Sie sind nicht dafⁿr
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese UmstΣnde nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m÷glich ist, das Programm unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dⁿrfen Sie als Folge das
Programm ⁿberhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht
die gebⁿhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt,
die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungⁿltig oder unter bestimmten
UmstΣnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem
Sinne nach angewandt werden; im ⁿbrigen soll dieser Paragraph als Ganzes
gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprⁿche zu verletzen oder die Gⁿltigkeit
solcher Ansprⁿche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die
IntegritΣt des Verbreitungssystems der freien Software zu schⁿtzen, das
durch die Praxis ÷ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute
haben grosszⁿgige BeitrΣge zu dem grossen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses
Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die
Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschⁿtzte Schnittstellen eingeschrΣnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber,
der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen
den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen
Fall beinhaltet diese Lizenz die BeschrΣnkung, als wΣre sie in diesem Text
niedergeschrieben.
Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
ⁿberarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
ver÷ffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenwΣrtigen entsprechen, k÷nnen aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder "jeder spΣteren Version" ("any later version")
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spΣteren Version, die von der
Free Software Foundation ver÷ffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, k÷nnen Sie eine beliebige Version wΣhlen, die je von
der Free Software Foundation ver÷ffentlicht wurde.
Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fⁿr die Verbreitung
anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
Fⁿr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht,
schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen
geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu
f÷rdern.
KEINE GEWAEHRLEISTUNG
Paragraph 11. DA DAS PROGRAMM OHNE JEGLICHE KOSTEN LIZENZIERT WIRD,
BESTEHT KEINERLEI GEWAEHRLEISTUNG FUER DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH
ZULAESSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTAETIGT, STELLEN DIE
COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM SO ZUR VERFUEGUNG, "WIE ES
IST", OHNE IRGENDEINE GEWAEHRLEISTUNG, WEDER AUSDRUECKLICH NOCH IMPLIZIT,
EINSCHLIESSLICH - ABER NICHT BEGRENZT AUF - MARKTREIFE ODER VERWENDBARKEIT
FUER EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZUEGLICH QUALITAET UND
LEISTUNGSFAEHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM
ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE KOSTEN FUER NOTWENDIGEN SERVICE,
REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN.
Paragraph 12. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT
ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER
IRGENDEIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT ODER
VERBREITET HAT, IHNEN GEGENUEBER FUER IRGENDWELCHE SCHAEDEN HAFTBAR,
EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHAEDEN, SCHAEDEN
DURCH SEITENEFFEKTE (NEBENWIRKUNGEN) ODER FOLGESCHAEDEN, DIE AUS DER
BENUTZUNG DES PROGRAMMS ODER DER UNBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS FOLGEN
(EINSCHLIESSLICH - ABER NICHT BESCHRAENKT AUF - DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN
WERDEN MUESSEN, ODER DEM UNVERMOEGEN DES PROGRAMMS, MIT IRGENDEINEM ANDEREN
PROGRAMM ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN COPYRIGHT-INHABER ODER
DRITTER UEBER DIE MOEGLICHKEIT SOLCHER SCHAEDEN UNTERRICHTET WORDEN WAR.
ENDE DER BEDINGUNGEN