NETSCAPE 6.2.1 ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG Weitergabe und
Vermietung sind nicht gestattet Diese Vertragsbedingungen gelten f├╝r
Netscape 6.2.1 WENN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" FÜR DIE
NETSCAPE 6.2.1-SOFTWARE (DAS "PRODUKT") KLICKEN ODER DAS PROGRAMM
INSTALLIEREN, ERKLÄREN SIE SICH AN DIESE LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN
UND SIND EINVERSTANDEN, ALS "LIZENZNEHMER" DIESER VEREINBARUNG
AUFGEFÜHRT ZU WERDEN.
WENN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, DÜRFEN
SIE NICHT AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" KLICKEN, SIE DÜRFEN DAS
PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE WERDEN NICHT ALS
LIZENZNEHMER DIESER VEREINBARUNG AUFGEFÜHRT.
1. LIZENZVEREINBARUNG. In diesem Vertrag bedeutet "Netscape" f├╝r
Einwohner Europas, des Nahen Ostens und Afrikas Netscape
Communications Ireland Limited. F├╝r Einwohner von Japan bedeutet
"Netscape" Netscape Communications (Japan), Ltd.; f├╝r Einwohner aller
anderen Länder bedeutet "Netscape" Netscape Communications
Corporation. Innerhalb dieses Vertrages bedeutet "Lizenzgeber"
Netscape, außer unter folgenden Umständen: (a) Wenn Sie ein Produkt
oder eine Dienstleistung eines Drittanbieters erworben haben und das
Produkt oder die Dienstleistung diese Software enthielt, bezieht sich
Lizenzgeber auf den Drittanbieter. (b) Beinhaltet die
Standardinstallation Software eines anderen Herstellers, gilt
Folgendes: Wenn beim ersten Aufrufen der betreffenden Software des
anderen Herstellers ein Lizenzvertrag angezeigt wird, der akzeptiert
werden muss, dann gelten f├╝r diese Software des anderen Herstellers
die Vereinbarungen des angezeigten Lizenzvertrags; wenn ein solcher
Lizenzvertrag nicht angezeigt wird, dann gelten f├╝r die Software des
anderen Herstellers die Vereinbarungen des vorliegenden
Lizenzvertrags, wobei in diesem Falle im Zusammenhang mit dieser
Software des anderen Herstellers unter dem Begriff "Lizenzgeber" der
Hersteller dieser Software und nicht Netscape zu verstehen ist. Mit
Ausnahme des oben unter (b) beschriebenen Falles, unterliegt die
Verwendung jeglicher mitgelieferter Drittanbieter-Software dem
Lizenzvertrag des betreffenden Herstellers, und nicht dem vorliegenden
Lizenzvertrag, und zwar unabhängig davon, ob der Drittanbieter-
Lizenzvertrag beim ersten Start der Drittanbieter-Software zur
Anerkennung angezeigt wird oder dem Produkt in elektronischer Form als
Datei oder als gedrucktes Dokument beigef├╝gt ist. Falls f├╝r dieses
Produkt mehr als ein Lizenzvertrag zugestellt wurde und die darin
enthaltenen Vereinbarungen voneinander abweichen, sind diese
Lizenzvereinbarungen in folgender absteigender Prioritätsreihenfolge
g├╝ltig: 1. ein unterzeichneter Vertrag, 2. ein zur Durchsicht auf der
Website von Netscape ver├╢ffentlichter Lizenzvertrag, 3. ein als
Ausdruck oder elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, in dem
deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass er alle weiteren
Vereinbarungen außer Kraft setzt, 4. ein als Ausdruck vorliegender
Lizenzvertrag, der im Lieferumfang eines Produkts enthalten ist, 5.
ein als elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, der im
Lieferumfang eines Produkts enthalten ist.
2. LIZENZVERGABE. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließende und nicht übertragbare Lizenz für die Vervielfältigung und Verwendung des ausführbaren Codes des Produkts für persönliche und geschäftliche Zwecke, unter der Voraussetzung, dass jede Kopie alle ursprünglichen Eigentumsvermerke enthält. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, ausgedruckte Dokumentation, technischen Support oder Telefonunterstützung, Verbesserungen oder Updates des Produkts zu erhalten.
3. EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung, einer anderen Netscape-Vereinbarung, in der der Lizenznehmer eine Partei ist, wie z. B. die Netscape Client Customization Kit-Lizenzvereinbarung (die "CCK-Lizenzvereinbarung"), oder einer Vertriebsvereinbarung, wie z. B. die Netscape Browser Distribution Program-Lizenzvereinbarung, erlaubt, ist dem Lizenznehmer untersagt: (i) Das Produkt oder die Dokumentation zu ändern oder abgeleitete Produkte daraus zu erstellen, einschließlich der Anpassung, Übersetzung und Lokalisierung; (ii) den Quellcode des Produkts zu dekompilieren, in Einzelteile zu zerlegen oder auf eine andere Art zurückzuentwickeln (außer im Ausmaß der vom anwendbaren Gesetz aufgehobenen Einschränkungen oder wie in der Netscape Public License oder Mozilla Public License für Teile des Produkts, die diesen Lizenzen unterliegen, dargelegt); (iii) das Produkt weiter zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu gewähren oder die Rechte auf andere Art zu übertragen; (iv) Warenzeichen, Logos, Copyright-Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Hinweise, Symbole oder Kennzeichnungen des Produkts zu entfernen oder zu ändern; und (v) Ergebnisse von Benchmark-Tests, die mit dem Produkt durchgeführt wurden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Netscape einer Drittpartei mitzuteilen.
4. GEBÜHREN. Für das Produkt sind keine Lizenzgebühren zu entrichten. Wenn der Lizenznehmer es bevorzugt, das Produkt auf einem Datenträger zu erhalten, können kleine Gebühren für Datenträger und Versand erhoben werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, jegliche Steuern zu bezahlen.
5. BEENDIGUNG. Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung ohne Einfluss auf andere Rechte beenden, wenn der Lizenznehmer eine darin enthaltene Bedingung nicht erf├╝llt. Bei Beendigung der Vereinbarung muss der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts vernichten.
6. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum des Produkts bleiben bei Netscape und/oder seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte und die Rechte am geistigen Eigentum an und unternimmt nichts, um die Inhaberrechte von Netscape oder seinen Zulieferern hinsichtlich des Produkts zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Das Produkt ist durch Urheberrecht, andere Gesetze für das geistige Eigentum und internationale Verträge geschützt. Der Titel und ähnliche Rechte an Inhalten, auf die durch das Produkt zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsinhabers und werden durch anwendbares Gesetz geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte im oder am Inhalt.
7. VERWENDUNG UND VERFÜGBARKEIT DES OFFENEN QUELLCODES. Teile von Netscape 6.2 wurden unter Verwendung des Quellcodes erstellt, der der Netscape Public License (NPL) und der Mozilla Public License (MPL) unterliegt. Der Quellcode für diese Teile von Netscape 6.2, die der NPL und der MPL unterliegen, steht auf der Web-Site http://www.mozilla.org unter diesen Lizenzen zur Verfügung.
8. GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT. DAS PRODUKT WIRD KOSTENLOS UND SOMIT "SO WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ZUR DEFEKTFREIHEIT, VIRENFREIHEIT, ZUM UNTERBRECHUNGSFREIEN BETRIEB, ZUR HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, ZUR EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ZUR NICHTVERLETZUNG. DAS GANZE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PRODUKTS WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. WENN DAS PRODUKT DEFEKTE AUFWEIST, TRÄGT DER LIZENZNEHMER UND NICHT DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERKÄUFER ODER BETEILGTEN AM QUELLCODE FÜR DIE TEILE VON NETSCAPE 6.2, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERFÜGUNG STEHEN, DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR SERVICE UND REPARATUR. DES WEITEREN UNTERLIEGEN DIE IM PRODUKT IMPLEMENTIERTEN SICHERHEITSMECHANISMEN INHÄRENTEN BESCHRÄNKUNGEN, UND DER LIZENZNEHMER MUSS FESTSTELLEN, OB DAS PRODUKT SEINE ANFORDERUNGEN AUSREICHEND ERFÜLLT. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT IST EIN WICHTIGER TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS IST HIERUNTER NUR DANN GESTATTET, WENN DIESER VERZICHT AKZEPTIERT WIRD.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERKÄUFER ODER BETEILIGTEN AM OFFENEN QUELLCODE HAFTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER FALSCHEN VERWENDUNG DES PRODUKTS ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNGEN VON ENTGANGENEM GEWINN, FIRMENWERTVERLUST, ARBEITSAUSSETZUNG, COMPUTERFEHLER ODER -AUSFALL UND JEGLICHEN ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTEN, SELBST WENN AUF DIESE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON RECHT ODER BILLIGKEITSRECHT (VERTRAG, DELIKT ODER SONSTIGE), AUF DER DIE FORDERUNG BASIERT. DIE GESAMTE KOLLEKTIVE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER MITGLIEDER UNTER JEGLICHER BEDINGUNG DIESER VEREINBARUNG WIRD IN KEINEM FALL DIE GESAMTSUMME DER VOM LIZENZNEHMER ENTRICHTETEN GEBÜHREN FÜR DIESE LIZENZ (FALLS ZUTREFFEND); DIE GEBÜHREN FÜR DEN SUPPORT FÜR DAS PRODUKT, DIE DER LIZENZGEBER IM RAHMEN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG (FALLS ZUTREFFEND) ERHALTEN HAT, DEN AUSTAUSCH VON DEFEKTEN DATENTRÄGERN UND DIE BEREITSTELLUNG EINES ÄHNLICHEN PRODUKTS NACH EIGENEM ERMESSEN VOM NETSCAPE (WOBEI DAS AUSTAUSCHPRODUKT UNTER UMSTÄNDEN NICHT ALLE LEISTUNGSMERKMALE UND FUNKTIONEN DES ORIGINALPRODUKTS AUFWEIST) ÜBERSTEIGEN. DAVON AUSGENOMMEN IST EIN TODESFALL ODER PERSONENSCHADEN, DER DURCH DIE NACHLÄSSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHT WURDE, IM AUSMASS DER VOM ANWENDBAREN GESETZ VERBOTENEN BESCHRÄNKUNG VON SCHÄDEN IN SOLCHEN FÄLLEN. DA MANCHE RECHTSPRECHUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG ZUFÄLLIGER, SPEZIELLER ODER ALS FOLGE AUFTRETENDER SCHÄDEN UNTERSAGEN, TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU. NETSCAPE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, DIE AUS DEM VOM LIZENZNEHMER BEREITGESTELLTEN INHALT, AUS EINER DRITTPARTEI, AUF DIE MITTELS DIESES PRODUKTS ZUGEGRIFFEN WURDE, UND/ODER AUS MATERIAL, AUF DAS DURCH SOLCHEN INHALT VERWIESEN WIRD, HERVORGEHT. NETSCAPE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, OB FÜR VERLETZUNG ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG VON PROGRAMMTEILEN VON NETSCAPE 6.2 HERVORGEHEN, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERFÜGUNG STEHEN.
10. VERSCHLÜSSELUNG. Das Produkt unterstützt bestimmte kryptografische und Beglaubigungsfunktionen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Secure Sockets Layer-Datenaustausch, der die Installation und/oder Benutzung eines digitalen Zertifikats erfordert. Digitale Zertifikate werden von einer Zertifizierungsbehörde oder einem Zertifizierungs-Server ausgegeben, überprüft und für nichtig erklärt, über die Netscape keine Kontrolle hat. Es obliegt der ausschließlichen Verantwortung des Lizenznehmers, sich mit den Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsbehörde oder des Zertifizierungs-Servers zur Nutzung der oder zum Vertrauen auf deren digitale Zertifikate vertraut zu machen, einschließlich aber nicht begrenzt auf jedwede Verpflichtungen des Lizenznehmers zur Überprüfung eines digitalen Zertifikats, Aufrechterhaltung der Sicherheit eines kryptografischen Schlüssels oder eines Passworts oder Zahlung einer Gebühr für die Zertifizierungsdienste. Netscape hat digitale Zertifikate bestimmter ausfertigender Stellen in das Produkt geladen, um digitale Zertifikate zu erkennen, die diese ausfertigenden Stellen an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Geräte (inkl. Softwarecode) ausgegeben haben. DER LIZENZNEHMER IST AUSSCHLIESSLICH FÜR JEDWEDE ENTSCHEIDUNG ZUR NUTZUNG EINES ODER ZUM VERTRAUEN AUF EIN DIGITALES ZERTIFIKAT VERANTWORTLICH. DIES UMFASST AUCH DIE ZERTIFIKATE, DIE NETSCAPE BEREITS IM VORFELD IN DAS PRODUKT GELADEN HAT. NETSCAPE IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE GÜLTIGKEIT ODER GENAUIGKEIT IRGENDWELCHER DIGITALER ZERTIFIKATE ODER FÜR DIE SICHERHEIT ODER INTEGRITÄT EINER BELIEBIGEN TRANSAKTION ODER DATENKOMMUNIKATION, DIE MITTELS EINES DIGITALEN ZERTIFIKATS BEGLAUBIGT WURDE.
11. EXPORTKONTROLLE. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze, -beschränkungen und -bestimmungen der USA oder ausländischer Behörden und Einrichtungen einzuhalten und das Produkt oder direkt daraus hervorgehende Produkte weder entgegen solcher Einschränkungen, Gesetze oder Bestimmungen noch ohne alle notwendigen Genehmigungen zu exportieren oder zu re-exportieren. Weder das Produkt noch die dem Produkt zu Grunde liegenden Informationen oder Technologien, dürfen heruntergeladen oder auf andere Weise exportiert oder re-exportiert werden (i) in die Länder Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder in andere Länder, die von den U.S.A. mit einem Embargo belegt wurden, das das Produkt einschließt, an Einzelne oder Entitäten, die durch diese Länder kontrolliert werden, an Staatsangehörige oder Einwohner dieser Länder, ausgenommen Staatsangehörige, die ihren amtlichen ständigen Wohnsitz in Ländern haben, die diesen Sanktionen nicht unterliegen, oder (ii) an jeden, der auf der Liste "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" des US-Handelsministeriums oder in der Liste "Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgeführt ist. Wenn der Lizenznehmer das Produkt herunterlädt oder verwendet, stimmt er den vorher dargelegten Bedingungen zu und trägt dafür Sorge, dass sie erfüllt werden.
12. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, wie in nuklearen Anlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, lebenserhaltenden Systemen, Waffensystemen oder in der Flugsicherung, bei denen ein fehlerhaftes Produkt direkt zu Tod, Körperverletzungen, schweren körperlichen Schäden oder Umweltschäden führen kann (Aktivitäten mit hohem Risiko), entworfen, entwickelt oder gedacht. Entsprechend schließen der Lizenzgeber und dessen Zulieferer alle ausdrücklichen oder impliziten Garantien der Verwendbarkeit für Aktivitäten mit hohem Risiko aus. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber und dessen Zulieferer für keine Ansprüche oder Schäden, die aus der Verwendung des Produkts mit solchen Anwendungen erstehen, haftet.
13. HERUNTERLADEN DES BROWSERS UND INSTALLATIONS-FEEDBACK. Nachdem das Produkt heruntergeladen und auf dem Computer des Lizenznehmers installiert wurde, sendet es u. U. automatisch Informationen in Bezug auf das Herunterladen und den Installationsprozess an Netscape. Netscape nutzt ggf. die Informationen für solche Zwecke, wie die Verbesserung der Prozesse beim Herunterladen und Installieren sowie die Verbesserung der Serviceleistungen für die Benutzer. Zu den übermittelten Informationen gehören z. B. die Konfiguration des heruntergeladenen und installierten Produkts, aufgetretene Konflikte und Fehler während des Herunterladens und der Installation, Konflikte, die während des Herunterladens und der Installation abhängig von der vorgefundenen Hardwarekonfiguration auftraten oder der Erfolg des Herunterladens und der Installations. Keine Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität des Benutzer zuließen, werden an Netscape geschickt.
14. ENDBENUTZER DER US-REGIERUNG. Das Produkt gilt gemäß 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) als "Commercial Item", bestehend aus den Komponenten "Commercial Computer Software" und "Commercial Computer Software Documentation" (diese Begriffe werden in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet). In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erhalten Endbenutzer der US-Regierung das Produkt nur mit den dort aufgeführten Rechten.
15. SONSTIGES. (a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar. (b) Diese Vereinbarung darf nur durch ein schriftliches Abkommen verändert werden, das von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. (c) Wenn nicht im Umfang des anwendbaren Gesetzes, falls zutreffend, anders dargelegt, unterliegt diese Vereinbarung dem Commonwealth of Virginia, U.S.A., ausgenommen seiner Bestimmungen zu Gesetzeskonflikten. (d) Wenn nicht anders schriftlich festgelegt, unterliegen alle Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung der ausschließlichen Gesetzgebung der Gerichte von Virginia. Sie stimmen ausdrücklich der Ausübung der persönlichen Gesetzgebung in den Gerichten von Virginia in Verbindung mit einem solchen Disput zu, einschließlich jeder Forderung an Netscape, seine Mitgliedern, Tochtergesellschaften, Vertragspartner, Führungskräfte und Leiter. (e) Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf. (f) Sollte eine der Vereinbarungen dieses Lizenzvertrags von einem zuständigen Gericht nach anzuwendender Gesetzgebung als nicht rechtsgültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, kann die betreffende Vereinbarung in dem Maße geändert werden, als notwendig ist, um die Vereinbarung durchsetzbar und rechtsgültig zu machen, ohne die dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Absicht aufzuheben, oder vollständig aus dem Lizenzvertrag genommen werden, falls eine solche Änderung nicht möglich ist, während die anderen im Lizenzvertrag enthaltenen Vereinbarungen weiterhin gültig bleiben. (g) Die Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch. Wenn der Lizenznehmer eine Übersetzung in eine andere Sprache erhalten hat, so geschah das nur zur Annehmlichkeit des Lizenznehmers. (h) Eine einmalige Verzichtsverklärung seitens einer der Parteien bezüglich einer Bedingung dieser Vereinbarung oder eines Bruchs der Vereinbarung stellt nicht einen Verzicht bezüglich dieser Bedingung oder eines nachfolgenden Bruchs der Vereinbarung dar. (i) Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung erfordern oder beabsichtigen, bleiben ungeachtet des besagten Ablaufs oder der Beendigung durchsetzbar. (j) Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder jegliche darin enthaltenen Rechte und Verpflichtungen nicht abtreten oder in Form eines Gesetzesvorgangs oder auf eine andere Weise übertragen, außer im Falle einer Fusion oder eines Verkaufs von allen oder im Wesentlichen allen Vermögenswerten des Lizenznehmers an eine andere Entität. (k) Diese Vereinbarung bleibt zu Gunsten beider Parteien, Ihrer Nachfolger und Rechtsnachfolger weiter bestehen. (l) Keine Partei ist in Verzug oder haftbar für jegliche Verzögerungen, Leistungsversäumnisse (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung) oder Unterbrechungen der Dienstleistung, die direkt oder indirekt aus Gründen hervorgehen, die außerhalb ihrer realistischen Kontrolle liegen. (m) Die Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die von unabhängigen Vertragspartnern. Weder der Lizenznehmer noch seine Vertreter verfügen über die Befugnis, den Lizenznehmer zu verpflichten. (n) Im Falle eines Disputs im Rahmen dieser Vereinbarung, wird die obsiegende Partei von der anderen für jegliche daraus entstandenen rechtlichen Gebühren und Kosten entschädigt. (o) Wenn eine professionelle Dienstleistung von Netscape bereitgestellt wird, so wird sie gemäß den Bedingungen einer separaten Vereinbarung, dem Professional Service Agreement, zwischen Netscape und dem Lizenznehmer bereitgestellt. Die Parteien bestätigen, dass diese Dienstleistungen unabhängig von dem hierunter lizenzierten Produkt erworben werden, und dass die Bereitstellung dieser Dienstleistungen nicht für die Funktionalität des Produkts notwendig ist. (p) Die Überschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung wurden nur zur Annehmlichkeit eingefügt und stellen keine substanzielle Bedeutung dar. (q) Der Lizenzgeber darf den Namen des Lizenznehmers in jeder Kundenreferenzliste oder jeder von ihm herausgegebenen Presseveröffentlichung betreffend die Lizenzierung des Produkts verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers und die Namen der von ihm lizenzierten Produkte an Dritte weitergeben.
16. LIZENZNEHMER AUSSERHALB DER U.S.A. Für Lizenznehmer außerhalb der U.S.A. gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts. (i) Les parties aux présentés confirment leur volonté que cette convention de même que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattaché, soient redigés en langue anglaise. (Übersetzung: "(i) Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung und die zugehörige Dokumentation in englischer Sprache verfasst ist und bleibt.") (ii) Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung der Gesetze unter der örtlichen Rechtsprechung, die möglicherweise die Berechtigung zum Importieren, Exportieren oder Verwenden des Produkts betreffen, verantwortlich, und der Lizenznehmer trägt für die Einhaltung aller Regulierungen und Registrierungsverfahren, die entsprechend geltendem Recht für die Durchsetzbarkeit dieser Lizenz notwendig sind, Sorge.