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2006-11-28
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461 lines
Deutsche ▄bersetzung der
GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
von Katja Lachmann ▄bersetzungen,
ⁿberarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH http://www.g-n-u.de
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
Diese ▄bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das VerstΣndnis der GNU
General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht
um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte ▄bersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
▄bersetzung, und sie hat diese ▄bersetzung auch nicht als rechtskrΣftigen
Ersatz fⁿr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die ▄bersetzung nicht sorgfΣltig
von AnwΣlten ⁿberprⁿft wurde, k÷nnen die ▄bersetzer nicht garantieren, da▀ die
▄bersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie
sichergehen wollen, da▀ von Ihnen geplante AktivitΣten im Sinne der GNU-GPL
gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation m÷chte Sie darum bitten, diese ▄bersetzung nicht
als offizielle Lizenzbedingungen fⁿr von Ihnen geschriebene Programme zu
verwenden. Bitte benutzen Sie hierfⁿr stattdessen die von der Free Software
Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German. This
translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding,
but it is not an official or legally approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and has
not approved it as a legal substitute for the authentic GNU General Public
License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and
therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal
meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure whether your
planned activities are permitted by the GNU General Public License, please
refer to the authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation as
the official distribution terms for your programs; instead, please use the
authentic English version published by the Free Software Foundation.
GNU General Public License
Deutsche ▄bersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
peter@gerwinski.de
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfΣltigen und
unverΣnderte Kopien zu verbreiten; ─nderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese ▄bersetzung ist kein rechtskrΣftiger Ersatz fⁿr die englischsprachige
Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verΣndern. Im Gegensatz
dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die Allgemeine ╓ffentliche
GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, da▀ die
Software fⁿr alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt fⁿr den Gro▀teil der von
der Free Software Foundation herausgegebenen Software und fⁿr alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch
Sie k÷nnen diese M÷glichkeit der Lizenzierung fⁿr Ihre Programme anwenden. (Ein
anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License , der Allgemeinen ╓ffentlichen
GNU-Lizenz fⁿr Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library Public
License von der GNU Lesser Public License abgel÷st - Anmerkung des
▄bersetzers.]
Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den
Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier
Software zu verbreiten (und etwas fⁿr diesen Service zu berechnen, wenn Sie
m÷chten), die M÷glichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, da▀ Sie die
Software Σndern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dⁿrfen -
und da▀ Sie wissen, da▀ Sie dies alles tun dⁿrfen.
Um Ihre Rechte zu schⁿtzen, mⁿssen wir EinschrΣnkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
Rechte zu verzichten. Aus diesen EinschrΣnkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten fⁿr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie
verΣndern.
Beispielsweise mⁿssen Sie den EmpfΣngern alle Rechte gewΣhren, die Sie selbst
haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen
Programms verbreiten. Sie mⁿssen sicherstellen, da▀ auch die EmpfΣnger den
Quelltext erhalten bzw. erhalten k÷nnen. Und Sie mⁿssen ihnen diese Bedingungen
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schⁿtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter
ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die
Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfΣltigen, zu verbreiten und/oder
zu verΣndern.
Um die Autoren und uns zu schⁿtzen, wollen wir darⁿberhinaus sicherstellen, da▀
jeder erfΣhrt, da▀ fⁿr diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn
die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, m÷chten
wir, da▀ die EmpfΣnger wissen, da▀ sie nicht das Original erhalten haben, damit
irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprⁿnglichen
Autors schΣdigen.
Schlie▀lich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir m÷chten die Gefahr ausschlie▀en, da▀
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit dem
Ergebnis, da▀ das Programm proprietΣr wⁿrde. Um dies zu verhindern, haben wir
klargestellt, da▀ jedes Patent entweder fⁿr freie Benutzung durch jedermann
lizenziert werden mu▀ oder ⁿberhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung, Verbreitung und
Bearbeitung:
Allgemeine ╓ffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung,
Verbreitung und Bearbeitung
S:0. Diese Lizenz gilt fⁿr jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, da▀ das
Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet
werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als
,,das Programm`` bezeichnet; die Formulierung ,,auf dem Programm basierendes
Datenwerk`` bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm, auch
auszugsweise, sei es unverΣndert oder verΣndert und/oder in eine andere Sprache
ⁿbersetzt, enthΣlt. (Im folgenden wird die ▄bersetzung ohne EinschrΣnkung als
,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als ,,Sie``
angesprochen.
Andere Handlungen als VervielfΣltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht berⁿhrt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der
Vorgang der Ausfⁿhrung des Programms wird nicht eingeschrΣnkt, und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
Programm basierendes Datenwerk darstellt (unabhΣngig davon, da▀ die Ausgabe
durch die Ausfⁿhrung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hΣngt von den
Funktionen des Programms ab.
S:1. Sie dⁿrfen auf beliebigen Medien unverΣnderte Kopien des Quelltextes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfⁿr ist, da▀ Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschlu▀ ver÷ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverΣndert lassen und
desweiteren allen anderen EmpfΣngern des Programms zusammen mit dem Programm
eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dⁿrfen fⁿr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebu:hr verlangen. Wenn Sie
es wⁿnschen, dⁿrfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie fⁿr das Programm
anbieten.
S:2. Sie dⁿrfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verΣndern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie dⁿrfen
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfΣltigen
und verbreiten, vorausgesetzt, da▀ zusΣtzlich alle im folgenden genannten
Bedingungen erfⁿllt werden:
1. Sie mⁿssen die verΣnderten Dateien mit einem auffΣlligen Vermerk versehen,
der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder
─nderung hinweist.
2. Sie mⁿssen dafⁿr sorgen, da▀ jede von Ihnen verbreitete oder
ver÷ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder
Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenⁿber als Ganzes unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebⁿhren zur Verfⁿgung gestellt wird.
3. Wenn das verΣnderte Programm normalerweise bei der Ausfⁿhrung interaktiv
Kommandos einliest, mⁿssen Sie dafⁿr sorgen, da▀ es, wenn es auf dem
ⁿblichsten Wege fⁿr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung
ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthΣlt
sowie einen Hinweis, da▀ es keine GewΣhrleistung gibt (oder anderenfalls,
da▀ Sie Garantie leisten), und da▀ die Benutzer das Programm unter diesen
Bedingungen weiter verbreiten dⁿrfen. Auch mu▀ der Benutzer darauf
hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
(Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise
keine derartige Meldung ausgibt, mu▀ Ihr auf dem Programm basierendes
Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten fⁿr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind
und vernⁿnftigerweise als unabhΣngige und eigenstΣndige Datenwerke fⁿr sich
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht
fⁿr die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenstΣndige Datenwerke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu▀
die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen fⁿr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt
werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhΣngig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fⁿr Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fⁿr Datenwerke streitig zu machen, die
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte
zur Kontrolle der Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuⁿben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium
dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
S:3. Sie dⁿrfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemΣ▀
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, da▀ Sie au▀erdem
eine der folgenden Leistungen erbringen:
1. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstΣndigen zugeh÷rigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen
Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1
und 2 erfolgen mu▀. Oder:
2. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
gⁿltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstΣndige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfⁿgung zu stellen - zu nicht
h÷heren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und
2 auf einem fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen Medium weitergegeben wird.
Oder:
3. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfⁿgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur fⁿr nicht-kommerzielle Verbreitung zulΣssig und
nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form mit
einem entsprechenden Angebot gemΣ▀ Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes
verstanden, die fⁿr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fⁿr ein
ausfⁿhrbares Programm bedeutet ,,der komplette Quelltext``: Der Quelltext aller
im Programm enthaltenen Module einschlie▀lich aller zugeh÷rigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was ⁿblicherweise (entweder
als Quelltext oder in binΣrer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm
lΣuft - es sei denn, diese Komponente selbst geh÷rt zum ausfⁿhrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausfⁿhrbaren Programms oder von Objectcode dadurch
erfolgt, da▀ der Kopierzugriff auf eine dafⁿr vorgesehene Stelle gewΣhrt wird,
so gilt die GewΣhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den
Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
S:4. Sie dⁿrfen das Programm nicht vervielfΣltigen, verΣndern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrⁿcklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der VervielfΣltigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
S:5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das
Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu verΣndern oder zu verbreiten.
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht
anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk)
verΣndern oder verbreiten, erklΣren Sie Ihr EinverstΣndnis mit dieser Lizenz
und mit allen ihren Bedingungen bezⁿglich der VervielfΣltigung, Verbreitung und
VerΣnderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
S:6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk) weitergeben, erhΣlt der EmpfΣnger automatisch vom ursprⁿnglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfΣltigen, zu verbreiten und zu verΣndern. Sie dⁿrfen
keine weiteren EinschrΣnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte
des EmpfΣngers vornehmen. Sie sind nicht dafⁿr verantwortlich, die Einhaltung
dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
S:7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu▀, Vergleich oder anderweitig)
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien
Sie diese UmstΣnde nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen
nicht m÷glich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
dⁿrfen Sie als Folge das Programm ⁿberhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel
ein Patent nicht die gebⁿhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten
haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu
verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungⁿltig oder unter bestimmten
UmstΣnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne
nach angewandt werden; im ⁿbrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente
oder andere Eigentumsansprⁿche zu verletzen oder die Gⁿltigkeit solcher
Ansprⁿche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die IntegritΣt
des Verbreitungssystems der freien Software zu schⁿtzen, das durch die Praxis
÷ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben gro▀zⁿgige BeitrΣge
zu dem gro▀en Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/
Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einflu▀.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
S:8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschⁿtzte
Schnittstellen eingeschrΣnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden,
so da▀ die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
BeschrΣnkung, als wΣre sie in diesem Text niedergeschrieben.
S:9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit ⁿberarbeitete und/oder
neue Versionen der General Public License ver÷ffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwΣrtigen entsprechen, k÷nnen
aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu
werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, da▀ es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder ,,jeder spΣteren Version`` (``any later version'')
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spΣteren Version, die von der
Free Software Foundation ver÷ffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, k÷nnen Sie eine beliebige Version wΣhlen, die je von der
Free Software Foundation ver÷ffentlicht wurde.
S:10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fⁿr die Verbreitung anders sind,
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Fⁿr Software,
die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an
die Free Software Foundation ; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum
einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten
Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu f÷rdern.
Keine GewΣhrleistung
S:11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei
GewΣhrleistung fⁿr das Programm, soweit dies gesetzlich zulΣssig ist. Sofern
nicht anderweitig schriftlich bestΣtigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder
Dritte das Programm so zur Verfⁿgung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine
GewΣhrleistung, weder ausdrⁿcklich noch implizit, einschlie▀lich - aber nicht
begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit fⁿr einen bestimmten Zweck. Das
volle Risiko bezⁿglich QualitΣt und LeistungsfΣhigkeit des Programms liegt bei
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten
fⁿr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
S:12. In keinem Fall, au▀er wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat,
Ihnen gegenⁿber fⁿr irgendwelche SchΣden haftbar, einschlie▀lich jeglicher
allgemeiner oder spezieller SchΣden, SchΣden durch Seiteneffekte
(Nebenwirkungen) oder FolgeschΣden, die aus der Benutzung des Programms oder
der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlie▀lich - aber nicht
beschrΣnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste,
die von Ihnen oder anderen getragen werden mⁿssen, oder dem Unverm÷gen des
Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn
ein Copyright-Inhaber oder Dritter ⁿber die M÷glichkeit solcher SchΣden
unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
neuen Programme anwenden k÷nnen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da▀ es vom gr÷▀tm÷glichen
Nutzen fⁿr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie
es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen
weiterverbreiten und verΣndern kann.
Um dies zu erreichen, fⁿgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu.
Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um
den GewΣhrleistungsausschlu▀ m÷glichst deutlich darzustellen; zumindest aber
sollte jede Datei eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis
darauf, wo die vollstΣndigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it
under the terms of the GNU General Public License as published by the Free
Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option)
any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT
ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or
FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for
more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License along
with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59
Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie k÷nnen es unter den Bedingungen der
GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation
ver÷ffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemΣ▀ Version 2
der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder spΣteren Version.
Die Ver÷ffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da▀ es Ihnen
von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die
implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT F▄R EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
Fⁿgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief
erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafⁿr, da▀ es nach dem Start einen
kurzen Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'.
This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain
conditions; type `show c' for details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Fu:r Gnomovision
besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fⁿr Details ein. Gnonovision
ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben
dⁿrfen; geben Sie `show c' fⁿr Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die entsprechenden
Teile der GNU-GPL anzeigen. Natⁿrlich k÷nnen die von Ihnen verwendeten
Kommandos anders hei▀en als `show w' und `show c'; es k÷nnten auch Mausklicks
oder Menⁿpunkte sein - was immer am besten in Ihr Programm pa▀t.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fⁿr das
Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen mⁿssen Sie
natⁿrlich Σndern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von
James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem Schrittmacher fⁿr
Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, VizeprΣsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in
proprietΣre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es
sinnvoller sein, das Binden proprietΣrer Programme mit dieser Bibliothek zu
gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden.