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- Softwareⁿberlassungsvertrag
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- zwischen
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- Ahead Software AG, Im St÷ckmΣdle 18, D-76307 Karlsbad
- im folgenden "Ahead" genannt
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- und Ihnen als Anwender
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- 1. Vertragsgegenstand
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- (1) Vertragsgegenstand ist die Software Nero Burning ROM, NeroMIX, InCD,
- Nero SmartStart, Nero Toolkit, Nero Cover Designer, Nero Wave Editor, Nero
- SoundTrax, Nero BackItUp, Nero ImageDrive, Nero Media Player, Nero
- ShowTime, EasyWrite Reader, NeroVision Express, Nero Recode und/oder Nero
- Express; im folgenden "Software" genannt.
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- Ahead rΣumt dem Anwender das Nutzungsrecht an oben bezeichneter und
- entgeltlich erworbener Software auf Dauer und nur nach Ma▀gabe der
- nachfolgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschⁿtzt
- (ºº 69a ff. UrhG).
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- (2) Die Abschnitte 7. und 8. (GewΣhrleistung und Haftung) gelten nicht,
- sofern die Software nicht direkt bei Ahead, sondern beispielsweise ⁿber
- einen ZwischenhΣndler gekauft wurde. Gleiches gilt fⁿr Abschnitt 6. Nero
- Express OEM und die OEM-Version von Nero-Burning ROM k÷nnen vom Anwender
- nicht direkt bei Ahead erworben werden.
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- In diesem Falle sind Ansprⁿche aus diesen Grⁿnden nur dem VerΣu▀erer
- gegenⁿber geltend zu machen.
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- (3) Gesetzliche Ansprⁿche gegen Ahead aus dem Produkthaftungsgesetz,
- sofern solche gegeben sind, bleiben vollumfΣnglich bestehen und sind nicht
- Gegenstand dieses Vertrages.
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- 2. VervielfΣltigungsrechte und Zugriffsschutz
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- (1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfΣltigen, soweit die
- jeweilige VervielfΣltigung fⁿr die Benutzung des Programms notwendig ist.
- Zu den notwendigen VervielfΣltigungen zΣhlen die Installation des Programms
- vom OriginaldatentrΣger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware
- sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
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- (2) Darⁿber hinaus kann der Anwender eine VervielfΣltigung zu
- Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige
- Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie
- ist als solche des ⁿberlassenen Programms zu kennzeichnen.
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- (3) Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das
- Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu
- verhindern. Die gelieferten OriginaldatentrΣger sowie die Sicherungskopien
- sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort
- aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Anwenders sind nachdrⁿcklich auf die
- Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts
- hinzuweisen.
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- (4) Weitere VervielfΣltigungen, zu denen auch die Ausgabe des
- Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs
- zΣhlen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls fⁿr Mitarbeiter
- ben÷tigte zusΣtzliche Handbⁿcher sind ⁿber Ahead oder den VerkΣufer zu
- beziehen.
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- 3. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
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- (1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfⁿgung stehenden
- Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muss er die
- Software aus der bisher verwendeten Hardware l÷schen.
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- (2) Ein zeitgleiches Einspeichern, VorrΣtighalten oder Benutzen auf mehr
- als nur einer (1) Hardware ist unzulΣssig. M÷chte der Anwender die Software
- auf mehreren Hardwarekonfigurationen zugleich einsetzen, etwa durch mehrere
- Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen
- erwerben.
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- (3) Der Einsatz der ⁿberlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder
- eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulΣssig, sofern damit die
- M÷glichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird.
- M÷chte der Anwender die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger
- Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche
- Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder Ahead eine
- besondere Netzwerkgebⁿhr entrichten, deren H÷he sich nach der Anzahl der an
- das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im Einzelfall zu
- entrichtende Netzwerkgebⁿhr wird Ahead oder der VerkΣufer dem Anwender
- umgehend mitteilen, sobald dieser dem VerkΣufer oder Ahead den geplanten
- Netzwerkeinsatz einschlie▀lich der Anzahl angeschlossener Benutzer
- schriftlich bekanntgegeben hat. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der
- vollstΣndigen Entrichtung der Netzwerkgebⁿhr zulΣssig.
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- 4. Rekompilierung und ProgrammΣnderungen
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- (1) Die Rⁿckⁿbersetzung des ⁿberlassenen Programmcodes in andere Codeformen
- (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rⁿckerschlie▀ung der
- verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering)
- einschlie▀lich einer ProgrammΣnderung sind fⁿr den eigenen Gebrauch nur mit
- schriftlicher Genehmigung von Ahead zulΣssig.
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- (2) Kopierschutz, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der
- Programmidentifikation dienende Merkmale dⁿrfen auf keinen Fall entfernt
- oder verΣndert werden.
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- 5. WeiterverΣu▀erung und Weitervermietung
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- (1) Der Anwender darf die Software einschlie▀lich des Benutzerhandbuchs
- und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte verΣu▀ern oder
- verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklΣrt sich mit der
- Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenⁿber
- einverstanden. Der Anwender muss die vorliegenden Vertragsbedingungen
- sorgfΣltig aufbewahren. Vor der Weitergabe der Software muss er sie dem
- neuen Anwender zur Kenntnisnahme vorlegen. Sollte der Anwender zum
- Zeitpunkt der Weitergabe die vorliegenden Vertragsbedingungen nicht mehr in
- Besitz haben, ist er verpflichtet, zunΣchst ein Ersatzexemplar beim
- Hersteller anzufordern. Die entstehenden Versandkosten trΣgt der Anwender.
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- (2) Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender sΣmtliche
- Programmkopien einschlie▀lich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien
- ⁿbergeben oder die nicht ⁿbergebenen Kopien vernichten. Infolge der
- Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung. Er
- ist verpflichtet, Ahead ⁿber die Weitergabe schriftlich unter Angabe des
- Namens und vollstΣndiger Anschrift des KΣufers umgehend zu informieren.
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- (3) Der Anwender darf die Software einschlie▀lich des Benutzerhandbuchs
- und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit ⁿberlassen (Miete,
- Leasing, Leihe), sofern der Dritte sich mit der Weitergeltung der
- vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenⁿber schriftlich
- einverstanden erklΣrt und der ⁿberlassende Anwender sΣmtliche
- Programmkopien einschlie▀lich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien
- ⁿbergibt oder die nicht ⁿbergebenen Kopien vernichtet. Der Anwender ist
- verpflichtet, die auf seiner Hardware installierte Software und alle
- eventuell auf Festplatte oder Sicherungskopie gespeicherten DatenbestΣnde
- zu l÷schen. Fⁿr die Zeit der ▄berlassung der Software an den Dritten steht
- dem ⁿberlassenden Anwender kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine
- Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulΣssig.
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- (4) Der Anwender darf die Software Dritten nicht ⁿberlassen, wenn der
- begrⁿndete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen
- verletzen, insbesondere unerlaubte VervielfΣltigungen herstellen. Dies gilt
- auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Anwenders.
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- 6. Untersuchungs- und Rⁿgepflicht
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- (1) Der Anwender wird die gelieferte Software einschlie▀lich der
- Dokumentation innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung untersuchen,
- insbesondere im Hinblick auf die VollstΣndigkeit der DatentrΣger und
- Handbⁿcher sowie der FunktionsfΣhigkeit grundlegender Programmfunktionen.
- MΣngel, die hierbei feststellbar sind (offensichtliche MΣngel), mⁿssen
- Ahead innerhalb weiterer 3 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs
- gemeldet werden. Die MΣngelrⁿge muss eine nach KrΣften zu detaillierende
- Beschreibung der MΣngel beinhalten.
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- (2) MΣngel, die nicht offensichtlich sind, mⁿssen vom Anwender innerhalb
- von zwei Wochen nach dem Erkennen gerⁿgt werden. Kaufleute mⁿssen MΣngel
- nach Entdeckung unverzⁿglich im Sinne des º 377 HGB unter Einhaltung der
- dargelegten Rⁿgeanforderungen rⁿgen.
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- (3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rⁿgepflicht gilt die Software in
- Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
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- 7. GewΣhrleistung
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- (1) MΣngel der gelieferten Software einschlie▀lich der Handbⁿcher und
- sonstiger Unterlagen werden von Ahead innerhalb der GewΣhrleistungsfrist
- von zwei Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den
- Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl von Ahead durch Nachbesserung
- oder Ersatzlieferung.
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- (2) Ist Ahead zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder
- nicht in der Lage oder verz÷gert sich diese um vom Anwender gesetzte
- angemessene Fristen hinaus oder schlΣgt sie aus sonstigen Grⁿnden fehl, so
- ist der Anwender berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen, also
- RⁿckgΣngigmachung des Kaufs oder Herabsetzung der Vergⁿtung. Von einem
- Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen,
- wenn Ahead hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
- eingerΣumt wurde, ohne dass der gewⁿnschte Erfolg erzielt wurde, wenn die
- Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm÷glich ist oder wenn sie von Ahead
- verweigert oder unzumutbar verz÷gert wird.
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- (3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprogramme nicht fehlerfrei
- erstellt werden k÷nnen. Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder
- Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern,
- verpflichten Ahead zur GewΣhrleistung.
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- (4) Es obliegt dem Anwender, den Bestimmungsort zum Einsatz der Software
- und die Auswahl der geeigneten Hardware/Rechnertypen zu bestimmen. Hierfⁿr
- leistet Ahead keine GewΣhr.
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- (4) Soweit in Abschnitt 7 und 8 nichts anderes bestimmt, haftet Ahead nicht
- fⁿr SchΣden, die nicht an der gelieferten Software selbst entstanden sind;
- insbesondere ⁿbernimmt Ahead keine Haftung fⁿr Datenverlust oder sonstige
- FolgeschΣden.
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- 8. Haftung
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- (1) Fⁿr SchΣden wegen RechtsmΣngeln, insbesondere wegen Verletzungen von
- Urheberrechten Dritter haftet Ahead unbeschrΣnkt.
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- (2) Dies gilt auch, sofern der Software eine zugesicherte Eigenschaft
- fehlt oder wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober FahrlΣssigkeit
- von Ahead, einschlie▀lich seiner Vertreter oder Erfⁿllungsgehilfen beruht.
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- (3) Im Fall anfΣnglichen Unverm÷gens oder nachfolgender zu vertretender
- Unm÷glichkeit haftet Ahead gegenⁿber Kaufleuten nur auf Ersatz des
- typischerweise eintretenden Schadens.
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- (4) Fⁿr grobes Verschulden haftet Ahead im kaufmΣnnischen Verkehr nur auf
- Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.
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- (5) Bei der fahrlΣssiger Pflichtverletzung von Ahead oder der Personen fⁿr
- die Eintrittspflicht besteht, ist jede Haftung von Ahead ausgeschlossen.
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- (6) Ein Mitverschulden des Anwenders (z.B. unzureichende Datensicherung)
- ist diesem anzurechnen.
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- (7) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- bleiben unberⁿhrt.
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- 9. Obhutspflichten
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- (1) Der Anwender wird die gelieferten OriginaldatentrΣger an einem gegen
- den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine
- Mitarbeiter nachdrⁿcklich auf die Einhaltung der vorliegenden
- Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinweisen.
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- (2) Der Anwender ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Software alle
- einschlΣgigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere des
- Urheberrechtes.
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- 10. Eigentumsvorbehalt
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- (1) Ahead behΣlt sich das Eigentum an der dem Anwender gelieferten
- Software bis zur vollstΣndigen Bezahlung sΣmtlicher zum Zeitpunkt der
- Lieferung bestehender oder spΣter entstehender Forderungen aus diesem
- VertragsverhΣltnis vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu
- deren Einl÷sung.
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- (2) Bei verschuldeten ZahlungsrⁿckstΣnden des Anwenders sowie bei einer
- erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die
- Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Lieferanten nicht als
- Rⁿcktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant teilt dies dem Anwender
- ausdrⁿcklich mit.
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- (3) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Ahead erlischt das
- Recht des Anwenders zur Weiterverwendung der Software. SΣmtliche vom
- Anwender angefertigten Programmkopien mⁿssen gel÷scht werden.
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- 11. Dauer des Vertrages
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- (1) Der Vertrag lΣuft auf unbestimmte Zeit.
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- (2) Das Recht des Anwenders, die Software und das Begleitmaterial zu
- nutzen, erlischt, sofern der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten
- Nutzungsbedingungen verletzt. Eine Verletzung in diesem Sinne liegt sowohl
- bei Verstoss gegen die dem Anwender eingerΣumten Nutzungsrechte als auch
- gegen die Weitergabevorschriften des º 5 vor. In diesem Falle ist der
- Anwender verpflichtet, die Originaldisketten und sΣmtliche Kopien der
- DatentrΣger zurⁿckzugeben sowie die Software und alle mit seiner Hilfe
- erstellten Dateien auf der Rechnereinheit so vollstΣndig zu entfernen, dass
- diese nicht mehr zurⁿckgewonnen werden k÷nnen.
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- (3) Die ordnungsgemΣ▀e Benutzung der Software und des Begleitmaterials ist
- Bedingung fⁿr die nach diesem Lizenzvertrag eingerΣumten Nutzungsrechte.
- Verst÷sst der Anwender hiergegen, endet seine Nutzungsbefugnis, ohne dass
- es einer Kⁿndigung des Vertrages bedarf.
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- 12. Schriftform
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- (1) SΣmtliche Vereinbarungen, die eine ─nderung, ErgΣnzung oder
- Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere
- Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.
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- 13. Gerichtsstand
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- (1) Gerichtsstand fⁿr alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag
- ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe, sofern der Anwender Kaufmann ist.
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- (2) Bei Lieferungen in die EU-Staaten ist ebenfalls Karlsruhe
- Gerichtsstand.
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- 14. Anwendbares Recht
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- (1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
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- 15. Abwehrklausel
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- (1) Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Etwaige
- GeschΣftsbedingungen des Anwenders werden nicht Vertragsbestandteil.
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- 16. Salvatorische Klausel
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- (1) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
- berⁿhrt die Wirksamkeit des Vertrages im ⁿbrigen nicht.
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- (2) An die Stelle einer unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen
- Bestimmungen treten.
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- (3) Fⁿr den Fall einer regelungsbedⁿrftigen Lⁿcke sollen die
- Vertragsparteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Sinn und
- Zweck des gesamten Vertrages am ehesten entspricht.
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- 17. Hinweise
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- (1) Die Ahead Software wurde hergestellt, um dem Anwender die Reproduktion
- von Material, fⁿr das er die notwendigen, entsprechenden Rechte besitzt, zu
- erm÷glichen.
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- Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein entsprechendes Recht zur
- VervielfΣltigung haben, sollten Sie sich durch einen Rechtsberater
- absichern, da ansonsten m÷glicherweise Urheberrechts- und andere Gesetze
- verletzt werden.
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- (2) Bitte beachten Sie die Regelungen des neuen deutschen
- Urheberrechtsgesetzes.
-
- (3) Wenn auf der Verpackung der Software das Wort "OEM" abgedruckt ist,
- darf sie ausschlie▀lich in Verbindung mit dem Verkauf eines neuen
- CD-ROM-Brenners verkauft werden. Sollten Sie eine "OEM" - Version alleine
- erworben haben, teilen Sie dies bitte Ahead mit.
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- 18. Drittrechte
-
- Hinweise in englischer Sprache:
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