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- GANDKE & SCHUBERT COMPUTERPROGRAMME
- Bedingungen fⁿr die ▄berlassung von
- Softwareprodukten
-
- 1. Gegenstand
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- 1.1 Gandke & Schubert, im folgenden G&S genannt,
- gewΣhren dem Benutzer im Rahmen der folgenden
- Vertragsbestimmungen ein nicht ausschlie▀liches
- Recht zur Nutzung des (der) in der Registrierungs-
- rechnung aufgefⁿhrten Programms (Programme).
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- 2. GewΣhrleistung
-
- 2.1 MΣngel der gelieferten Software einschlie▀lich
- der Handbⁿcher und sonstigen Unterlagen werden von
- G&S innerhalb der GewΣhrleistungsfrist von sechs
- Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung
- druch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach
- Wahl von G&S durch kostenfreie Nachbesserung oder
- Ersatzlieferung.
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- 2.2 Solange G&S ihren Verpflichtungen zur Behebung
- der MΣngel nachkommen, hat der Benutzer kein Recht,
- Herabsetzung der Vergⁿtung oder RⁿckgΣngigmachung
- des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein
- Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
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- 2.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist
- erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende
- Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
- eingerΣumt wurde, ohne da▀ der gewⁿnschte Erfolg
- erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder
- Ersatzlieferung unm÷glich ist, wenn sie vom
- Lieferanten verweigert oder unzumutbar verz÷gert
- wird, wenn begrⁿndete Zweifel hinsichtlich der
- Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine
- Unzumutbarkeit aus sonstigen Grⁿnden vorliegt.
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- 2.4 Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte
- Software auf offensichtliche MΣngel, die einem
- durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen,
- zu untersuchen. Offensichtliche MΣngel, insbesondere
- das Fehlen von DatentrΣgern oder Handbⁿchern sowie
- erhebliche, leicht sichtbare BeschΣdigungen des
- DatentrΣgers, sind bei G&S innerhalb von zwei
- Wochen nach Lieferung schriftlich zu rⁿgen.
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- 2.5 MΣngel, die nicht offensichtlich sind, mⁿssen
- innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch
- den Benutzer gerⁿgt werden.
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- 2.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rⁿgepflicht
- gilt die Software in Ansehung des betreffenden
- Mangels als genehmigt.
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- 3. Haftung
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- Fⁿr SchΣden wegen RechtsmΣngeln und Fehlens
- zugesicherter Eigenschaften haften G&S
- unbeschrΣnkt. Ferner ⁿbernehmen G&S die Haftung
- fⁿr SchΣden nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern
- die gesetzlichen Voraussetzungen erfⁿllt sind. Im
- ⁿbrigen haften G&S nur fⁿr Vorsatz und grobe
- FahrlΣssigkeit auch ihrere gesetzlichen Vertreter
- und Erfⁿllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht
- verletzt wird, deren Einhaltung Bedeutung ist
- (Kardinalpflicht).
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- 4. Mitwirkung des Benutzers
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- 4.1 Der Benutzer wird G&S unverzⁿglich und
- kostenlos mit allen Informationen versorgen, die
- zur Erbringung von Leistungen durch G&S erforderlich
- sind. Insbesondere sind G&S alle notwendigen
- Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfⁿgung zu
- stellen.
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- 4.2 Der Benutzer trΣgt den Mehraufwand, der G&S
- dadurch entsteht, da▀ Arbeiten infolge unrichtiger
- oder unberechtigter Angaben des Benutzers wiederholt
- werden mⁿssen.
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- 5. Sicherung gegen Mi▀brauch
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- 5.1 Alle gegenwΣrtigen und kⁿnftigen urheber-
- rechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an
- den ⁿberlassenen Programmen und an allen daraus
- abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in
- diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen
- verbleiben bei G&S.
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- 6. Weitergabe an Dritte
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- 6.1 Der Benutzer darf das Programm an Dritte
- weitergeben (kopieren). Bei regelmΣ▀iger
- Anwendung erwarten G&S ein Nutzungsentgelt.
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- 7. Eigentumsvorbehalt
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- G&S behalten sich das Eigentum an gelieferten
- Sachen bis zur vollstΣndigen Zahlung des
- Kaufpreises und Erfⁿllung sΣmtlicher aus der
- GeschΣftsverbindung mit dem Benutzer
- zustehender Forderungen vor.
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- 8. Gerichtsstand / Sonstiges
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- 8.1 Ausschlie▀licher Gerichtsstand ist, soweit
- es sich bei dem Benutzer um einen Vollkaufmann
- handelt, M÷nchengladbach. G&S sind auch
- berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu
- erheben.
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- 8.2 Fⁿr sΣmtliche Rechtsbeziehungen und
- VertrΣge mit G&S gilt das Recht der
- Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen
- ins Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts
- ausgeschlossen.
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- 8.3 Sollten einzelne Regelungen dieser GeschΣfts-
- bedingungen rechtsunwirksam sein, berⁿhrt dies
- die Geltung der ⁿbrigen Regelungen nicht.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
- solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am
- nΣchsten kommt.
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