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1997-10-30
|
9KB
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117 lines
Dr. Hardware Sysinfo/Dr. Hardware fⁿr Windows - Copyright und Lizenzbestimmungen - 01.09.1997
=============================================================================================
Die Hinweise und Bestimmungen in dieser Datei ergΣnzen die Angaben und Anmerkungen in der Datei
"LIESMICH.TXT" bzw. "LIESMICH.DOC", die gleichfalls zum Lieferumfang der Shareware- und Voll-
version von Dr.Hardware geh÷rt.
Lizenzbestimmungen
==================
I.Allgemeines
Nachstehende Angaben beziehen sich gleicherma▀en auf die Dos- und die Windows-Version von Dr. Hardware.
Das Programm Dr. Hardware sowie die gesamte begleitende elektronische und gedruckte
Dokumentation unterliegen dem Copyright von Peter A. Gebhard, Wilmersdorfer Str. 20, 10585 Berlin.
Sollten Teile der vorliegenden Lizenzbestimmungen ─nderungen oder Erweiterungen gegenⁿber den fⁿr
Σltere Programmversionen gefa▀ten Lizenzbestimmungen aufweisen, so sollen diese vom Tage des
Inkrafttretens an auch auf frⁿhere Programmversionen angewendet werden .
Die vorliegenden Lizenzbestimmungen treten am 01.09.1997 in Kraft.
Durch die Nutzung der Software erklΣrt der Anwender sich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen
einverstanden. Bei einem Versto▀ gegen die Lizenzbestimmungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
II. Nutzungsbestimmungen
1. Dem Benutzer wird nach vollstΣndiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ein nicht ausschlie▀liches
Recht zur Nutzung des in der Registrierungsrechnung aufgefⁿhrten Programms gewΣhrt. Dieses Recht
ist auf den Besitzer von Originalsoftware beschrΣnkt. Folglich kann die Software zeitgleich nur auf
einem einzelnen Computersystem genutzt werden. Die VervielfΣltigung der Software ist ausschlie▀lich
zu Sicherungszecken erlaubt.
2. Alle gegenwΣrtigen und kⁿnftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den
ⁿberlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in
diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei Peter Gebhard.
3. Fⁿr die Shareware-Version gelten folgende zusΣtzlichen Bestimmungen, die eingehalten werden mⁿssen:
- Die Shareware-Version darf frei kopiert und weitergegeben werden, sofern dies im vollen ursprⁿng-
lichen Umfang und in gΣnzlich unverΣnderter Form geschieht. Es darf jedoch kein Preis erhoben werden
mit Ausnahme einer Kopiergebⁿhr. Diese darf DM 12,- nicht ⁿbersteigen.
- Die Nutzung der Shareware-Version ist auf 14 Nutztage begrenzt.
Danach mⁿssen Sie entscheiden, ob Sie mit dem Programm weiterarbeiten wollen. Wenn Sie dies
m÷chten, mⁿssen Sie die registrierte Vollversion erwerben, andernfalls dⁿrfen Sie das Programm nicht
mehr benutzen, jedoch weiterhin weitergeben.
III. Vertriebsbestimmungen
Fⁿr den Vertrieb der Shareware-Version von Dr.Hardware gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Lizenz zum Vertrieb von Shareware-Versionen wird grundsΣtzlich nicht exklusiv erteilt.
2. Der Vertreiber von Shareware-Versionen ist verpflichet, keine Programmversionen zu vertreiben, die
Σlter als 2 Jahre sind.
3. Die Software darf in Verbindung mit Hardware, anderer Software oder irgendwelcher Dokumentation
gewerblich nur mit der schriftlichen Genehmigung des Autors weitergegeben werden.
Jegliche VerΣnderung, Erweiterung, ▄bersetzung etc. bedarf der schriftlichen Genehmigung des Autors.
4. Die Sharewareversion darf auf Diskette und CD ROM, sowie ⁿber Mailboxen und Online-Dienste
weitergegeben werden, sofern sie nicht als "kostenlos", "frei", oder "billig" angeboten wird.
Fⁿr den Vertrieb der Vollversion von Dr.Hardware gelten folgende Bestimmungen:
1. Nachstehende Angaben beziehen sich auf die Standard-Vollversion von Dr. Hardware; sonstige, sowie
etwaige Lizenzversionen werden von den Bestimmungen nicht abgedeckt. Bei Interesse am Vertrieb der
von CDV Software GmbH in Lizenz exklusiv vertriebenen CD-Vollversionen (Dos- und Windows-Version)
setzen Sie sich bitte direkt mit CDV in Verbindung (CDV Software GmbH, Postfach 2749, 76014 Karlsruhe
- Tel. 0721/97224-0, Fax 0721-97224-24).
2. Vollversionsexemplare sind grundsΣtzlich unverΣu▀erlich und dⁿrfen nicht weitergegeben werden.
3. Am Vollversionsvertrieb interessierte HΣndler mⁿssen sich unbedingt direkt an Peter Gebhard wenden
und bei einer etwaigen Bestellung von Vollversionsexemplaren ausdrⁿcklich angeben, da▀ diese fⁿr den
Weiterverkauf an Endkunden bestimmt sein sollen. Dies ist u.a. auch deshalb erforderlich, weil die fⁿr
den Zwischenverkauf vorgesehenen Exemplare Unterschiede gegenⁿber Standardexemplaren aufweisen und
abweichend registriert werden. Anfragen seitens des Fachhandels sind jederzeit willkommen; Gro▀-
und SupermΣrkten sowie Kaufhausketten kann jedoch eine Lizenz zum Vertrieb der Windows-Vollversion nicht
erteilt werden.
4. Die Distributoren der Standard-Vollversion von Dr. Hardware dⁿrfen das Programm ausschlie▀lich auf
Diskette, nicht aber auf CD ROM oder als Bookware, und ausschlie▀lich an Endkunden, nicht aber an
den Zwischenhandel, insbesondere nicht an Gro▀- und SupermΣrkte sowie Kaufhausketten vertreiben.
5. Fⁿr den Vertrieb von Vollversionen ben÷tigt der HΣndler eine schriftliche Erlaubnis von Peter Gebhard.
6. Die vom HΣndler ben÷tigten Exemplare werden ihm bedarfsgerecht direkt von Peter Gebhard zugestellt.
7. Da jedes Vollversionsexemplar ggf. eindeutig und einmalig gekennzeichnet ist, verbietet sich das mehrfache
Kopieren eines Exemplars von selbst. Hiervon abweichende Regelungen bedⁿrfen der Schriftform.
8. Der HΣndler soll nicht ohne Absprache mit Peter Gebhard einen vom offiziell festgesetzten Verkauspreis
abweichenden Endpreis festlegen.
Fⁿr als solche ausgewiesene Presse-(Rezensions-)Versionen - erkennbar u.a. an dem Zusatz "p" hinter der
Versionsnummer - gelten folgende zusΣtzlichen Bestimmungen:
1. Die Presse-Version wird fⁿr jeweils einen SoftwarehΣndler und auf dessen Namen ausgestellt. Es erfolgt
mithin in Σhnlicher Weise wie bei der Vollversion eine Registrierung.
2. Die Presse-Version entspricht im Leistungsumfang der Vollversion. Sie soll fⁿr Presse-Zwecke eingesetzt
werden (als Informationsgrundlage fⁿr Fachzeitschriftenredakteure), und darf hierfⁿr vervielfΣltigt werden.
3. Die Presse-Version darf weder vertrieben werden noch den Endkunden erreichen und ist lizenzrechtlich mit
der registrierten Vollversion nicht gleichzusetzen. Sie kann ferner fⁿr vermarktungsorientierte
betriebsinterne Zwecke verwendet werden (bspw. fⁿr einen Vergleich Shareware-Voll-version), sofern diese
den Interessen von Peter Gebhard nicht zuwiderlaufen.
IV. Haftungsausschlu▀bestimmungen
1. Fⁿr die Verwendbarkeit des Programms zu einem bestimmten Zweck wird keine Garantie ⁿbernommen. Insbesondere wird
keine Haftung ⁿbernommen fⁿr FolgeschΣden, Gewinn- und Verm÷gensverluste, die durch den Gebrauch des Programms
sowie der zugeh÷rigen Dokumentation entstehen k÷nnten.
2. Es mu▀ mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, da▀ eine Software wie Dr.Hardware, die auf der untersten
Hardwareebene operieren mu▀, bekannterma▀en unter bestimmten Voraussetzungen zu St÷rungen im System fⁿhren
kann. Davor bewahrt nicht die sogenannte 100%-ige KompatibilitΣt eines Systems. Interne Abweichungen vom
"Standard", exotische Erweiterungskarten, spezielle Softwarekonfigurationen oder unbekannte Programmfehler
k÷nnen zu Systemabstⁿrzen und anderen St÷rungen fⁿhren. Der Anwender mu▀ beim Gebrauch des Programms daher
jederzeit auf Systemst÷rungen gefa▀t sein und soll sich darauf entsprechend vorbereiten.
Empfohlen wird u.a.:
- eine Sicherung wichtiger Daten (Backupkopien erstellen) vor jedem Gebrauch des Programms.
- ein etwaiges Netzwerk deaktivieren
- stΣndiges Beobachten des Systems, insbesondere beim Erstellen von Reports
V. Sonstiges
1. Ein Umtausch- oder Rⁿckgaberecht von Vollversionen wird ausgeschlossen.
2. Fⁿr direkt vom Autor Peter Gebhard versandte Vollversionen wird eine fehlerfreie Speicherung der Software
auf dem DatentrΣger gewΣhrleistet. Die GewΣhrleistung besteht 30 Tage lang ab Versanddatum. Innerhalb
dieses Zeitraumes wird fⁿr fehlerhafte DatentrΣger kostenloser Ersatz gewΣhrleistet.
3. PreisΣnderungen sowie ─nderungen jedwelcher Art an der Software und der Dokumentation mⁿssen
vorbehalten bleiben und bedⁿrfen keiner gesonderten Mitteilung.