Legal Text: Die offizielle Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch.
NETSCAPE 7.0 Client Beta-ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG Weitergabe und Vermietung sind nicht gestattet
Diese Vertragsbedingungen gelten f├╝r Netscape 7.0 Client Pre-Release-Software ("Beta")
WENN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" FÜR DIE
NETSCAPE 7.0 Client Beta-SOFTWARE (DAS "PRODUKT") KLICKEN ODER DAS PROGRAMM
INSTALLIEREN, ERKLÄREN SIE SICH AN DIESE LIZENZVEREINBARUNG GEBUNDEN
UND SIND EINVERSTANDEN, ALS "LIZENZNEHMER" DIESER VEREINBARUNG
AUFGEFÜHRT ZU WERDEN.
WENN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, DÜRFEN
SIE NICHT AUF DIE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" KLICKEN, SIE DÜRFEN DAS
PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE WERDEN NICHT ALS
LIZENZNEHMER DIESER VEREINBARUNG AUFGEFÜHRT.
1. LIZENZVEREINBARUNG. In diesem Vertrag bedeutet "Netscape" f├╝r
Einwohner Europas, des Nahen Ostens und Afrikas Netscape
Communications Ireland Limited. F├╝r Einwohner von Japan bedeutet
"Netscape" Netscape Communications (Japan), Ltd.; f├╝r Einwohner aller
anderen Länder bedeutet "Netscape" Netscape Communications
Corporation. Innerhalb dieses Vertrages bedeutet "Lizenzgeber"
Netscape, außer unter folgenden Umständen: (a) Wenn Sie ein Produkt
oder eine Dienstleistung eines Drittanbieters erworben haben und das
Produkt oder die Dienstleistung diese Software enthielt, bezieht sich
Lizenzgeber auf den Drittanbieter. (b) Beinhaltet die
Standardinstallation Software eines anderen Herstellers, gilt Folgendes: Wenn beim ersten Aufrufen der betreffenden Software des anderen Herstellers ein Lizenzvertrag angezeigt wird, der akzeptiert werden muss, dann gelten f├╝r diese Software des anderen Herstellers
die Vereinbarungen des angezeigten Lizenzvertrags; wenn ein solcher
Lizenzvertrag nicht angezeigt wird, dann gelten f├╝r die Software des
anderen Herstellers die Vereinbarungen des vorliegenden
Lizenzvertrags, wobei in diesem Falle im Zusammenhang mit dieser
Software des anderen Herstellers unter dem Begriff "Lizenzgeber" der
Hersteller dieser Software und nicht Netscape zu verstehen ist. Mit
Ausnahme des oben unter (b) beschriebenen Falles, unterliegt die
Verwendung jeglicher mitgelieferter Drittanbieter-Software dem
Lizenzvertrag des betreffenden Herstellers, und nicht dem vorliegenden
Lizenzvertrag, und zwar unabhängig davon, ob der Drittanbieter-
Lizenzvertrag beim ersten Start der Drittanbieter-Software zur
Anerkennung angezeigt wird oder dem Produkt in elektronischer Form als
Datei oder als gedrucktes Dokument beigef├╝gt ist. Falls f├╝r dieses
Produkt mehr als ein Lizenzvertrag zugestellt wurde und die darin
enthaltenen Vereinbarungen voneinander abweichen, sind diese
Lizenzvereinbarungen in folgender absteigender Prioritätsreihenfolge
g├╝ltig: 1. ein unterzeichneter Vertrag, 2. ein zur Durchsicht auf der
Website von Netscape ver├╢ffentlichter Lizenzvertrag, 3. ein als
Ausdruck oder elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, in dem
deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass er alle weiteren
Vereinbarungen außer Kraft setzt, 4. ein als Ausdruck vorliegender
Lizenzvertrag, der im Lieferumfang eines Produkts enthalten ist, 5.
ein als elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, der im
Lieferumfang eines Produkts enthalten ist.
2. LIZENZVERGABE. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht
ausschließende und nicht übertragbare Lizenz für die Vervielfältigung und
Verwendung des ausf├╝hrbaren Codes des Produkts, f├╝r Evaluations- und
Versuchszwecke ├╝ber eine begrenzte Zeit hinweg, f├╝r die pers├╢nliche und
geschäftliche Verwendung, unter der Voraussetzung, dass jede Kopie alle
ursprünglichen Eigentumsvermerke enthält. Diese Lizenz berechtigt den
Lizenznehmer nicht, ausgedruckte Dokumentation, technischen Support oder
Telefonunterst├╝tzung, Verbesserungen oder Updates des Produkts zu erhalten.
DIESES PRODUKT KANN MÖGLICHERWEISE EINEN CODE ENTHALTEN; DER DIE MEISTEN ODER
ALLE SEINER MERKMALE NACH ABLAUF EINER VORGEGEBEN ZEITSPANNE
("GÜLTIGKEITSDAUER") ODER ZU EINEM VORGEGEBENEN DATUM ("ABLAUFDATUM")
DEAKTIVIERT. DIE GÜLTIGKEITSDAUER ODER DAS ABLAUFDATUM IST MÖGLICHERWEISE IN DER
README-DATEI, ANDEREN DOKUMENTATIONEN ODER INFORMATIONSUNTERLAGEN FÜR BENUTZER,
ANGEGEBEN, DIE MIT DEM PRODUKT GELIEFERT WURDEN. Der Lizenzgeber beabsichtigt
eine kommerzielle Version des Produktes freizugeben, behält sich allerdings
das Recht vor, keine kommerzielle Version des Produktes freizugeben
oder Eigenschaften, Lizenzvereinbarungen sowie andere Merkmale der kommerziellen
Version nachträglich zu ändern.
3. EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung, einer
anderen Netscape-Vereinbarung, in der der Lizenznehmer eine Partei ist, wie z.
B. die Netscape Client Customization Kit-Lizenzvereinbarung (die "CCK-
Lizenzvereinbarung"), oder einer Vertriebsvereinbarung, wie z. B. die Netscape
Browser Distribution Program-Lizenzvereinbarung, erlaubt, ist dem Lizenznehmer
untersagt: (i) Das Produkt oder die Dokumentation zu ändern oder abgeleitete
Produkte daraus zu erstellen, einschließlich der Anpassung, Übersetzung und
Lokalisierung; (ii) den Quellcode des Produkts zu dekompilieren, in Einzelteile
zu zerlegen oder auf eine andere Art zurückzuentwickeln (außer im Ausmaß der vom
anwendbaren Gesetz aufgehobenen Einschränkungen oder wie in der Netscape Public
License oder Mozilla Public License f├╝r Teile des Produkts, die diesen Lizenzen
unterliegen, dargelegt); (iii) das Produkt weiter zu vertreiben, zu belasten, zu
verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu gewähren oder die
Rechte auf andere Art zu ├╝bertragen; (iv) Warenzeichen, Logos, Copyright-
Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Hinweise, Symbole oder Kennzeichnungen
des Produkts zu entfernen oder zu ändern; und (v) Ergebnisse von Benchmark-
Tests, die mit dem Produkt durchgef├╝hrt wurden, ohne vorherige schriftliche
Genehmigung seitens Netscape einer Drittpartei mitzuteilen.
4. GEBÜHREN. Für das Produkt sind keine Lizenzgebühren zu entrichten. Wenn der
Lizenznehmer es bevorzugt, das Produkt auf einem Datenträger zu erhalten, können
kleine Gebühren für Datenträger und Versand erhoben werden. Der Lizenznehmer ist
verpflichtet, jegliche Steuern zu bezahlen.
5. Software in der Entwicklungsphase. Der Lizenznehmer bestätigt, dass das Produkt in
der Erprobungsphase ist und möglicherweise Fehler oder Mängel aufweist, die von
Netscape oder seinen Zulieferern nicht korrigiert werden bzw. nicht korrigiert
werden k├╢nnen und dass Netscape nicht dazu verpflichtet ist, das Produkt
kommerziell zu vermarkten. Der Lizenznehmer entbindet Netscape von jeglicher
Verantwortung für Beschwerden über die Inkompatibilität von Netscape-Produkten
zu dem Produkt. Zudem verteidigt und sch├╝tzt der Lizenznehmer Netscape vor
jeglichen Forderungen durch Kunden des Lizenznehmers, die auf der
Inkompatibilität zwischen dem Produkt und anderen Produkten, die vom
Lizenznehmer auf den Markt gebracht wurden, beruhen. Der Lizenznehmer hat die
alleinige Verantwortung f├╝r den entsprechenden Schutz und Sicherung der Daten
des Lizenznehmers und/oder Zusatzausstattung, die zusammen mit dem Produkt
verwendet wird.
6. BEENDIGUNG. Die Lizenz, die durch diese Vereinbarung in Kraft tritt, endet
(i) nach Ablauf der G├╝ltigkeitsdauer oder des Ablaufdatums, oder (ii) 30 Tage
nach Ver├╢ffentlichung einer kommerziellen Version des Produkts durch den
Lizenzgeber. Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung ohne Einfluss auf andere
Rechte beenden, wenn der Lizenznehmer eine darin enthaltene Bedingung nicht
erf├╝llt. Bei Beendigung der Vereinbarung muss der Lizenznehmer alle Kopien des
Produkts vernichten.
7. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum des
Produkts bleiben bei Netscape und/oder seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer
erkennt diese Inhaberrechte und die Rechte am geistigen Eigentum an und
unternimmt nichts, um die Inhaberrechte von Netscape oder seinen Zulieferern
hinsichtlich des Produkts zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise
zu beeinträchtigen. Das Produkt ist durch Urheberrecht, andere Gesetze für das
geistige Eigentum und internationale Verträge geschützt. Der Titel und ähnliche
Rechte an Inhalten, auf die durch das Produkt zugegriffen werden kann, sind
Eigentum des jeweiligen Inhaltsinhabers und werden durch anwendbares Gesetz
geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem
Lizenznehmer keine Rechte im oder am Inhalt.
8. VERWENDUNG UND VERFÜGBARKEIT DES OFFENEN QUELLCODES. Teile von Netscape 7.0 Cleint Beta wurden unter Verwendung des Quellcodes erstellt, der der Netscape Public License
(NPL) und der Mozilla Public License (MPL) unterliegt. Der Quellcode f├╝r diese
Teile von Netscape 7.0 Cleint Beta, die der NPL und der MPL unterliegen, steht auf der
Web-Site http://www.mozilla.org unter diesen Lizenzen zur Verf├╝gung.
9. GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT. DAS PRODUKT WIRD KOSTENLOS UND SOMIT "SO WIE ES IST"
ZUR VERFÜGUNG GESTELLT OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT,
EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ZUR DEFEKTFREIHEIT,
VIRENFREIHEIT, ZUM UNTERBRECHUNGSFREIEN BETRIEB, ZUR HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT,
ZUR EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ZUR NICHTVERLETZUNG. DAS GANZE RISIKO
BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PRODUKTS WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN.
WENN DAS PRODUKT DEFEKTE AUFWEIST, TRÄGT DER LIZENZNEHMER UND NICHT DER
LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN ZULIEFERER, WIEDERVERKÄUFER ODER
BETEILGTEN AM QUELLCODE FÜR DIE TEILE VON NETSCAPE 7.0 Cleint Beta, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERFÜGUNG STEHEN, DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR SERVICE UND REPARATUR. DES WEITEREN UNTERLIEGEN DIE IM PRODUKT IMPLEMENTIERTEN
SICHERHEITSMECHANISMEN INHÄRENTEN BESCHRÄNKUNGEN, UND DER LIZENZNEHMER MUSS
FESTSTELLEN, OB DAS PRODUKT SEINE ANFORDERUNGEN AUSREICHEND ERFÜLLT. DIESER
GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT IST EIN WICHTIGER TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE
VERWENDUNG DES PRODUKTS IST HIERUNTER NUR DANN GESTATTET, WENN DIESER VERZICHT
AKZEPTIERT WIRD.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER LIZENZGEBER, SEINE MITGLIEDER, IHRE JEWEILIGEN
ZULIEFERER, WIEDERVERKÄUFER ODER BETEILIGTEN AM OFFENEN QUELLCODE HAFTEN UNTER
SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER
FALSCHEN VERWENDUNG DES PRODUKTS ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE
EINSCHRÄNKUNGEN VON ENTGANGENEM GEWINN, FIRMENWERTVERLUST, ARBEITSAUSFALL,
COMPUTERFEHLER ODER -AUSFALL UND JEGLICHEN ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER
VERLUSTEN, SELBST WENN AUF DIESE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG
VON RECHT ODER BILLIGKEITSRECHT (VERTRAG, DELIKT ODER SONSTIGE), AUF DER DIE
FORDERUNG BASIERT. DIE GESAMTE KOLLEKTIVE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER
MITGLIEDER UNTER JEGLICHER BEDINGUNG DIESER VEREINBARUNG WIRD IN KEINEM FALL DIE
GESAMTSUMME DER VOM LIZENZNEHMER ENTRICHTETEN GEBÜHREN FÜR DIESE LIZENZ (FALLS
ZUTREFFEND), DIE GEBÜHREN FÜR DEN SUPPORT FÜR DAS PRODUKT, DIE DER LIZENZGEBER
IM RAHMEN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG (FALLS ZUTREFFEND) ERHALTEN HAT, DEN
AUSTAUSCH VON DEFEKTEN DATENTRÄGERN UND DIE BEREITSTELLUNG EINES ÄHNLICHEN
PRODUKTS NACH EIGENEM ERMESSEN VOM NETSCAPE (WOBEI DAS AUSTAUSCHPRODUKT UNTER
UMSTÄNDEN NICHT ALLE LEISTUNGSMERKMALE UND FUNKTIONEN DES ORIGINALPRODUKTS
AUFWEIST) ÜBERSTEIGEN. DAVON AUSGENOMMEN IST EIN TODESFALL ODER PERSONENSCHADEN,
DER DURCH DIE NACHLÄSSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHT WURDE, IM
AUSMASS DER VOM ANWENDBAREN GESETZ VERBOTENEN BESCHRÄNKUNG VON SCHÄDEN IN
SOLCHEN FÄLLEN. DA MANCHE RECHTSPRECHUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIEBESCHRÄNKUNG
ZUFÄLLIGER, SPEZIELLER ODER ALS FOLGE AUFTRETENDER SCHÄDEN UNTERSAGEN, TRIFFT
DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU.
NETSCAPE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, DIE AUS DEM VOM LIZENZNEHMER BEREITGESTELLTEN
INHALT, AUS EINER DRITTPARTEI, AUF DIE MITTELS DIESES PRODUKTS ZUGEGRIFFEN
WURDE, UND/ODER AUS MATERIAL, AUF DAS DURCH SOLCHEN INHALT VERWIESEN WIRD,
HERVORGEHT. NETSCAPE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, OB FÜR VERLETZUNG ODER ANDERE
SCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG VON PROGRAMMTEILEN VON NETSCAPE 7.0 Cleint Beta
HERVORGEHEN, DIE AUF DER WEB-SITE HTTP://WWW:MOZILLA.ORG ZUR VERFÜGUNG STEHEN.
11. VERSCHLÜSSELUNG. Das Produkt unterstützt bestimmte kryptografische und Beglaubigungsfunktionen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Secure Sockets
Layer-Datenaustausch, die die Installation und/oder Benutzung eines digitalen
Zertifikats erfordern. Digitale Zertifikate werden von einer
Zertifizierungsbeh├╢rde oder einem Zertifizierungs-Server ausgegeben, ├╝berpr├╝ft
und für nichtig erklärt, über die Netscape keine Kontrolle hat. Es obliegt der
ausschließlichen Verantwortung des Lizenznehmers, sich mit den
Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsbehörde oder des Zertifizierungs-Servers
zur Nutzung der oder zum Vertrauen auf deren digitale Zertifikate vertraut zu
machen, einschließlich aber nicht begrenzt auf jedwede Verpflichtungen des
Lizenznehmers zur Überprüfung eines digitalen Zertifikats, Aufrechterhaltung der
Sicherheit eines kryptografischen Schl├╝ssels oder eines Passworts oder Zahlung
einer Geb├╝hr f├╝r die Zertifizierungsdienste. Netscape hat digitale Zertifikate
bestimmter ausfertigender Stellen in das Produkt geladen, um digitale
Zertifikate zu erkennen, die diese ausfertigenden Stellen an nat├╝rliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Geräte (inkl. Softwarecode) ausgegeben
haben. DER LIZENZNEHMER IST AUSSCHLIESSLICH FÜR JEDWEDE ENTSCHEIDUNG ZUR NUTZUNG
EINES ODER ZUM VERTRAUEN AUF EIN DIGITALES ZERTIFIKAT VERANTWORTLICH. DIES
UMFASST AUCH DIE ZERTIFIKATE, DIE NETSCAPE BEREITS IM VORFELD IN DAS PRODUKT
GELADEN HAT. NETSCAPE IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE GÜLTIGKEIT ODER
GENAUIGKEIT IRGENDWELCHER DIGITALER ZERTIFIKATE ODER FÜR DIE SICHERHEIT ODER
INTEGRITÄT EINER BELIEBIGEN TRANSAKTION ODER DATENKOMMUNIKATION, DIE MITTELS
EINES DIGITALEN ZERTIFIKATS BEGLAUBIGT WURDE.
12. EXPORTKONTROLLE. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Exportgesetze, -
beschränkungen und -bestimmungen der USA oder ausländischer Behörden und
Einrichtungen einzuhalten und das Produkt oder direkt daraus hervorgehende
Produkte weder entgegen solcher Einschränkungen, Gesetze oder Bestimmungen noch
ohne alle notwendigen Genehmigungen zu exportieren oder zu re-exportieren. Weder
das Produkt noch die dem Produkt zu Grunde liegenden Informationen oder
Technologien, d├╝rfen heruntergeladen oder auf andere Weise exportiert oder re-
exportiert werden (i) in die Länder Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan,
Syrien oder in andere Länder, die von den U.S.A. mit einem Embargo belegt
wurden, das das Produkt einschließt, an Einzelne oder Entitäten, die durch diese
Länder kontrolliert werden, an Staatsangehörige oder Einwohner dieser Länder,
ausgenommen Staatsangehörige, die ihren amtlichen ständigen Wohnsitz in Ländern
haben, die diesen Sanktionen nicht unterliegen, oder (ii) an jeden, der auf der
Liste "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" des US-
Handelsministeriums oder in der Liste "Table of Denial Orders" des US-
Handelsministeriums aufgef├╝hrt ist. Wenn der Lizenznehmer das Produkt
herunterlädt oder verwendet, stimmt er den vorher dargelegten Bedingungen zu und
trägt dafür Sorge, dass sie erfüllt werden.
13. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Das Produkt ist nicht fehlertolerant und nicht
für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in
risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind,
wie in nuklearen Anlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen,
lebenserhaltenden Systemen, Waffensystemen oder in der Flugsicherung, bei denen
ein fehlerhaftes Produkt direkt zu Tod, K├╢rperverletzungen, schweren
körperlichen Schäden oder Umweltschäden führen kann (Aktivitäten mit hohem
Risiko), entworfen, entwickelt oder gedacht. Entsprechend schließen der
Lizenzgeber und dessen Zulieferer alle ausdr├╝cklichen oder impliziten Garantien
der Verwendbarkeit für Aktivitäten mit hohem Risiko aus. Der Lizenznehmer
akzeptiert, dass der Lizenzgeber und dessen Zulieferer f├╝r keine Anspr├╝che oder
Schäden, die aus der Verwendung des Produkts mit solchen Anwendungen erstehen,
haftet.
14. HERUNTERLADEN DES BROWSERS UND INSTALLATIONS-FEEDBACK. Nachdem das Produkt
heruntergeladen und auf dem Computer des Lizenznehmers installiert wurde, sendet
es u. U. automatisch Informationen in Bezug auf das Herunterladen und den
Installationsprozess an Netscape. Netscape nutzt ggf. die Informationen, um
Verbesserungen, wie die Verbesserung der Prozesse beim Herunterladen und
Installieren sowie die Verbesserung der Serviceleistungen f├╝r die Benutzer, zu
erreichen. Zu den ├╝bermittelten Informationen geh├╢ren z. B. die Konfiguration des
heruntergeladenen und installierten Produkts, aufgetretene Konflikte und Fehler
während des Herunterladens und der Installation, Konflikte, die während des
Herunterladens und der Installation abhängig von der vorgefundenen
Hardwarekonfiguration auftraten oder der Erfolg des Herunterladens und der
Installations. Keine Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität des
Benutzer zuließen, werden an Netscape geschickt.
15. ENDBENUTZER DER US-REGIERUNG. Das Produkt gilt gemäß 48 C.F.R. 2.101 (Okt.
1995) als "Commercial Item", bestehend aus den Komponenten "Commercial Computer
Software" und "Commercial Computer Software Documentation" (diese Begriffe
werden in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet). In Übereinstimmung mit 48
C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erhalten Endbenutzer der US-Regierung das Produkt nur mit den dort aufgef├╝hrten Rechten.
16. SONSTIGES. (a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen
den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar. (b) Diese Vereinbarung
darf nur durch ein schriftliches Abkommen verändert werden, das von beiden
Parteien unterzeichnet werden muss. (c) Wenn nicht im Umfang des anwendbaren
Gesetzes, falls zutreffend, anders dargelegt, unterliegt diese Vereinbarung dem
Commonwealth of Virginia, U.S.A., ausgenommen seiner Bestimmungen zu
Gesetzeskonflikten. (d) Wenn nicht anders schriftlich festgelegt, unterliegen
alle Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung der ausschließlichen
Gesetzgebung der Gerichte von Virginia. Sie stimmen ausdr├╝cklich der Aus├╝bung
der pers├╢nlichen Gesetzgebung in den Gerichten von Virginia in Verbindung mit
einem solchen Disput zu, einschließlich jeder Forderung an Netscape, seine
Mitglieder, Tochtergesellschaften, Vertragspartner, Führungskräfte und Leiter.
(e) Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
├╝ber den internationalen Warenverkauf. (f) Sollte eine der Vereinbarungen dieses
Lizenzvertrags von einem zuständigen Gericht nach anzuwendender Gesetzgebung als
nicht rechtsg├╝ltig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, kann die betreffende
Vereinbarung in dem Maße geändert werden, als notwendig ist, um die Vereinbarung
durchsetzbar und rechtsg├╝ltig zu machen, ohne die dieser Vereinbarung zu Grunde
liegende Absicht aufzuheben, oder vollständig aus dem Lizenzvertrag genommen
werden, falls eine solche Änderung nicht möglich ist, während die anderen im
Lizenzvertrag enthaltenen Vereinbarungen weiterhin g├╝ltig bleiben. (g) Die
Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch. Wenn der Lizenznehmer eine Übersetzung
in eine andere Sprache erhalten hat, so geschah das nur zur Annehmlichkeit des
Lizenznehmers. (h) Eine einmalige Verzichtsverklärung seitens einer der
Parteien bez├╝glich einer Bedingung dieser Vereinbarung oder eines Bruchs der
Vereinbarung stellt nicht einen Verzicht bez├╝glich dieser Bedingung oder eines
nachfolgenden Bruchs der Vereinbarung dar. (i) Die Bedingungen dieser
Vereinbarung, die eine Leistung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung
erfordern oder beabsichtigen, bleiben ungeachtet des besagten Ablaufs oder der
Beendigung durchsetzbar. (j) Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder
jegliche darin enthaltenen Rechte und Verpflichtungen nicht abtreten oder in
Form eines Gesetzesvorgangs oder auf eine andere Weise übertragen, außer im
Falle einer Fusion oder eines Verkaufs von allen oder im Wesentlichen allen
Vermögenswerten des Lizenznehmers an eine andere Entität. (k) Diese Vereinbarung
bleibt zu Gunsten beider Parteien, Ihrer Nachfolger und Rechtsnachfolger weiter
bestehen. (l) Keine Partei ist in Verzug oder haftbar f├╝r jegliche
Verzögerungen, Leistungsversäumnisse (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung)
oder Unterbrechungen der Dienstleistung, die direkt oder indirekt aus Gr├╝nden
hervorgehen, die außerhalb ihrer realistischen Kontrolle liegen. (m) Die
Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die von unabhängigen
Vertragspartnern. Weder der Lizenznehmer noch seine Vertreter verf├╝gen ├╝ber die
Befugnis, den Lizenznehmer zu verpflichten. (n) Im Falle eines Disputs im Rahmen
dieser Vereinbarung, wird die obsiegende Partei von der anderen f├╝r jegliche
daraus entstandenen rechtlichen Gebühren und Kosten entschädigt. (o) Wenn eine
professionelle Dienstleistung von Netscape bereitgestellt wird, so wird sie
gemäß den Bedingungen einer separaten Vereinbarung, dem Professional Service
Agreement, zwischen Netscape und dem Lizenznehmer bereitgestellt. Die Parteien
bestätigen, dass diese Dienstleistungen unabhängig von dem hierunter
lizenzierten Produkt erworben werden, und dass die Bereitstellung dieser
Dienstleistungen nicht für die Funktionalität des Produkts notwendig ist. (p)
Die Überschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung wurden nur zur
Annehmlichkeit eingef├╝gt und stellen keine substanzielle Bedeutung dar. (q) Der
Lizenzgeber darf den Namen des Lizenznehmers in jeder Kundenreferenzliste oder
jeder von ihm herausgegebenen Pressever├╢ffentlichung betreffend die Lizenzierung
des Produkts verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers und die Namen der
von ihm lizenzierten Produkte an Dritte weitergeben.
17. LIZENZNEHMER AUSSERHALB DER U.S.A. Für Lizenznehmer außerhalb der U.S.A.
gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts. (i) Les parties aux présentés
confirment leur volonté que cette convention de même que tous les documents y
compris tout avis qui s'y rattaché, soient redigés en langue anglaise.
(Übersetzung: "(i) Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung und die
zugeh├╢rige Dokumentation in englischer Sprache verfasst ist und bleibt.") (ii)
Der Lizenznehmer ist f├╝r die Einhaltung der Gesetze unter der ├╢rtlichen
Rechtsprechung, die möglicherweise die Berechtigung zum Importieren, Exportieren oder Verwenden des Produkts betreffen, verantwortlich, und der Lizenznehmer trägt für die Einhaltung aller Regulierungen und Registrierungsverfahren, die entsprechend geltendem Recht für die Durchsetzbarkeit dieser Lizenz notwendig sind, Sorge.