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- Lizenzvertrag / Copyright
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- Lizenzvertrag
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- Lesen Sie die folgenden Zeilen sorgfΣltig durch, bevor Sie diese Software
- benⁿtzen. Sollten Sie mit dem Folgenden nicht einverstanden sein, so benutzen
- Sie dieses Programm nicht und l÷schen Sie es von Ihren DatentrΣgern.
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- Shareware-Version
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- Sie haben hiermit das Recht, dieses Programm und die damit verbundenen Dateien
- einen Monat lang eingehend zu testen. Sie dⁿrfen das Programm mit den damit
- verbundenen Dateien beliebig weitergeben, solange Sie exakte Kopien ohne Ver-
- Σnderung anfertigen. Unter VerΣnderung verstehen wir das Weglassen von Dateien,
- sowie das VerΣndern jeglicher Art. Sie dⁿrfen dieses Programm und seine
- Dokumentation keinem kommerziellen Programm beilegen, ausser mit unserer schrift-
- lichen Erlaubnis. Shareware-HΣndler dⁿrfen die Shareware-Version dieses Programms
- gegen eine geringe Gebⁿhr (ca. Fr. 10.-) weiterverkaufen.
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- Benutzung ⁿber die Testphase hinaus verst÷sst gegen internationale Copyright-
- Bestimmungen!
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- Registrierung
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- Dieses Programm ist weder Freeware noch Public Domain. Eine Benⁿtzung ⁿber die
- Testphase von 30 Tagen hinaus ben÷tigt eine Registrierung. Die Registriergebⁿhr
- liegt bei SFr. 30.- fⁿr eine Einzellizenz (SFr. 20.- fⁿr Studenten).
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- Vollversion (Einzellizenz)
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- Die Vollversion dieses Programms (Einzellizenz) darf auf beliebig vielen
- Computern installiert werden, solange sie nur auf einem dieser Computer
- gleichzeitig benutzt wird. Die Nutzung durch mehrere Personen auf mehreren
- Computern gleichzeitig erfordert zusΣtzliche Lizenzen.
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- Mehrfachlizenzen (Zusatzlizenzen)
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- ZusΣtzliche Lizenzen erlaubten es dem Lizenznehmer, in seiner Institution, Firma
- oder Schule das Programm auf mehreren Rechnern oder einem Server zu installieren.
- Es muss dabei gewΣhrleistet sein, dass das Programm auf nicht mehr Rechnern
- gleichzeitig lΣuft als Lizenzen vorhanden sind.
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- Die Lizenzen sind alle auf denselben Namen der Firma/Institution ausgestellt.
- ZusΣtzliche Lizenzen kosten SFr. 20.- fuer die 2. bis 10. Lizenz, SFr. 15.- fuer
- die 11. bis 20. Lizenz. Fⁿr gr÷ssere Mengen wenden Sie sich bitte direkt an den
- Autor. Jede Zusatzlizenz erlaubt es einem Mitarbeiter der Firma, das Programm auch
- zu Hause einzusetzen, sofern die Hauptbenutzung in der Firma stattfindet.
- Frⁿhere Regelungen bezⁿglich Site-Lizenz-Pauschalpreis sind hiermit ausser Kraft
- gesetzt (keine Markt-Akzeptanz).
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- Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
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- Haftung
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- Wir versuchen, unsere Software so fehlerfrei wie m÷glich zu halten. Aber es gilt
- allgemein (nach Murphy): Keine Software ist fehlerfrei, und die Anzahl der Fehler
- steigt mit der KomplexitΣt des Programms. Deshalb k÷nnen wir keine GewΣhr dafⁿr
- ⁿbernehmen, dass diese Software in jeder Umgebung, auf jedem Rechner, und mit
- jeglichen anderen Anwendungen zusammen fehlerfrei lΣuft. Jegliche Haftung fⁿr
- direkte wie indirekte SchΣden wird hiermit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich
- zulΣssig ist. In jedem Fall jedoch ist die Haftung beschrΣnkt auf die Registrier-
- gebⁿhr. Testen Sie dieses Programm mit unkritischen Daten, fⁿr SchΣden an Daten
- wird keinerlei Haftung ⁿbernommen. Sollten Sie bis zur Registrierung Fehler ent-
- decken, so akzeptieren Sie diese, sofern Sie sich trotzdem registrieren lassen.
- Jegliche Fehlerbeschreibung wird gerne entgegengenommen, jedoch k÷nnen wir keine
- Garantie geben, dass alle Fehler behoben werden k÷nnen.
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- Entstehung
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- Windows Commander wurde mit Hilfe von Turbo Pascal fⁿr Windows 1.5 (⌐ 1991 by
- Borland International) geschrieben. Der Drag&Drop-Algorithmus, insbesondere der
- undokumentierte Teil, entstammt dem Buch "Undocumented Windows", Andrew Schulman,
- Addison Wesley 1991. Der DPMI-Zugriff zum Setzen des Volume-Namens wurde dem Buch
- "Turbo Pascal fⁿr Windows - Object Windows", A. Ertl/R. Machholz, Sybex 1992
- entnommen. Das Bildschirmlayout wurde DCC (⌐ 1991/93 Daniel Pantke) entlehnt
- (Original: Norton Commander, ⌐ Symantec). Aus Copyright-Grⁿnden wurden alle
- Routinen aus,die aus dem Heft WinDOS stammten, gel÷scht und komplett neu
- geschrieben.
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- Alle erwΣhnten Warenzeichen und Copyrights geh÷ren ihren jeweiligen Besitzern.
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