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Neues Urheberrecht in Kraft
Wie kann ich trotz Kopierschutz mein Recht auf Privatkopie wahrnehmen?
Der Verbraucher hat auf gar keinen Fall das Recht, ohne Erlaubnis des Herstellers von einem kopiergeschützten Werk, beispielsweise einer Audio-CD, eine Sicherheitskopie anzulegen.
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Es gibt kein Selbsthilferecht des Verbrauchers zur Umgehung der technischen Maßnahmen. Das gilt selbst bei ersatzlosen Auflösungen von juristischen Personen, wenn etwa der Hersteller der CD Pleite geht. Stattdessen will der Gesetzgeber unter Einschaltung von Institutionen und Verbänden sicherstellen, dass alle Hersteller, die Kopierschutzmaßnahmen einsetzen, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Schüler, Studenten, Lehrer und Universitätsangehörige etwa müssen demnach ungehinderten Zugang auch zu kopiergeschützten Werken bekommen und auch Kopien und digitale Archive für einen begrenzten Nutzerkreis anlegen dürfen. Dazu müssen die Rechteinhaber Mittel zur Umgehung des Kopierschutzes bereitstellen.
Um diese Beschränkungen (im Gesetzestext "Schranken") des Urheberrechts für die Rechteinhaber zugunsten der Begünstigten im Bildungsbereich durchzusetzen, sind auch Verbandsklagen durch Verbraucherschutzorganisationen zulässig. Hauptgrund: Einzelklagen würden nicht genügen, um eine effektive Durchsetzung der Schranken zu gewährleisten.
Würden nämlich einzelne Begünstigte, beispielsweise Studenten, die ihre Abschlussarbeit schreiben, per Einzelklage versuchen, Zugang zu kopiergeschützten Werken zu erhalten, wäre dies stets mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Eine richterliche Entscheidung wäre dann auch nur für den jeweiligen Einzelfall bindend. Über die Verbandsklagen soll eine einheitliche Rechtspraxis entstehen und eine über den Einzelfall hinausgehende Verbindlichkeit von Entscheidungen erreicht werden.
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