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Steuern sparen mit dem PC
Falls Sie sich einen PC kaufen, haben sie die M÷glichkeit, ihn von der Steuer abzusetzen. Dazu mⁿssen Sie laut Bundesfinanzhof Ihr GerΣt ausschlie▀lich beruflich nutzen. Die Beweispflicht dafⁿr liegt beim Steuerzahler.
Ihre private Nutzung des PC darf in einem solchen Fall nur zehn Prozent ausmachen. Lassen Sie sich dafⁿr eine BestΣtigung Ihres Arbeitgebers ausstellen, aus der hervorgeht, fⁿr welche beruflichen Zwecke Sie den PC einsetzen.
Der Home-PC mu▀ die gleiche Software nutzen wie Ihr Computer im Bⁿro. Die Abschreibungsfrist dafⁿr betrΣgt in der Regel fⁿnf Jahre. Bei fⁿnfjΣhriger Frist k÷nnen Sie jedes Jahr ein Fⁿnftel des Kaufpreises absetzen. Schneller an Ihre Steuerersparnis kommen Sie dagegen mit Anschaffungen, die unter 800 Mark liegen. Kaufen sie etwa einen Drucker fⁿr 799 Mark, k÷nnen Sie die komplette Summe gleich im ersten Jahr absetzen. Software, die mehr als 800 Mark kostet, hat eine dreijΣhrige Abschreibungsfrist. Lassen Sie sich beim Rechnerkauf fⁿr Komponenten wie Sound- und Videokarte oder einen Joystick eine gesonderte Rechnung ausstellen. Grund: Das Finanzamt geht in solchen FΣllen von einer ⁿberwiegend privaten Nutzung des PC aus und verweigert oftmals die Abschreibung.
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