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Automatische Sex-Dialer entlarvenSie betreuen zum Beispiel in einer Schule ein kleines Netzwerk und stellen pl÷tzlich fest, dass auf einem System ein Sex-Dialer installiert war, der sich ⁿber eine 0190er-Telefonnummer ins Internet eingewΣhlt hat. Sie m÷chten wissen, was sich installiert hat. Solche Dialer sind kleine ausfⁿhrbare Programme wie zum Beispiel ACONTI.EXE oder TSCASH.EXE, die vorhandene DF▄-Netzwerk-Verbindungen nutzen, um 0190er-Telefonnummern anzuwΣhlen. Wenn sich die entsprechende Datei noch auf dem System befindet, erkennen Sie im Windows-Explorer am Zeitstempel, wann sie installiert wurde. Oft befinden sich diese Dateien im Download-Ordner, denn ⁿber diesen Weg gelangen sie auf das System. Wenn der Benutzer die Datei bereits gel÷scht hat, hilft manchmal der Blick in den Papierkorb. Einige Dialer besitzen eigene Deinstallations-Routinen. Diese entfernen dann die Anwendung, hinterlassen aber noch Spuren in Form von LOG- oder TXT-Dateien auf dem System wie zum Beispiel ACONTI.LOG. Diese Dateien enthalten Σhnlich einem Einzelverbindungsnachweis detaillierte Angaben ⁿber die verursachten Telefonverbindungen und k÷nnen in der Regel mit jedem Texteditor ge÷ffnet werden. Um eine solche LOG-Datei ohne Kenntnis des dazugeh÷rigen Programmnamens zu finden, rufen Sie den Befehl ╗Start | Suche | Dateien/Ordner½ auf und tragen im Feld ╗Enthaltener Text½ die Zeichenfolge ╗0190½ ein. Im Kombinationsfeld ╗Suchen in½ wΣhlen Sie das gewⁿnschte Laufwerk aus und los gehtÆs. Wenn Ihnen Windows zu viele System- oder andere Dateien auflistet, k÷nnen Sie die Suche auch eingrenzen, indem Sie im Feld ╗Name½ die Bezeichnung ╗*.log½, ╗*.txt½ oder ╗*.½ eintragen. So k÷nnen Sie nacheinander gezielt nach LOG-Dateien, TXT-Dateien oder Dateien ohne Namenserweiterung suchen. ! Achtung: Wenn Sie die Anwahl von 0190er-Telefonnummern nicht aus anderen Grⁿnden ben÷tigen, zum Beispiel fⁿr kostenpflichtige Hotlines oder Auskunftsdienste, k÷nnen Sie fⁿr den entsprechenden Telefonanschluss die 0190er- Anwahl in der Vermittlungsstelle komplett sperren lassen. Lesen Sie dazu Tipp 26 auf S.249 und die Rubrik Computerrecht in CHIP 6/2001. |
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