![]() |
||
![]() |
So bringen Sie Ihren Scanner auf TrabScanner unterliegen wie Fotokopierer dem deutschen Urhebergesetz. Dem gemΣ▀ ist das Anfertigen von Kopien ver÷ffentlichter Schriftwerke gebⁿhrenpflichtig. Die Gebⁿhren, die den Autoren zuflie▀en, zieht die "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG Wort) ein. Die Gebⁿhrenh÷he ermittelt VG Wort bei Scannern nach zwei Kriterien: der optischen Aufl÷sung und der Scan-Geschwindigkeit. Als Vorlage setzt die Gesellschaft einen Standardbrief, den sogenannten Dr.-Grauert-Brief, ein. Scannt ein GerΣt im Schwarzwei▀-Modus mit ⁿber 200 dpi mehr als zwei Seiten pro Minute, mu▀ der deutsche Hersteller oder Importeur eine Gebⁿhr von mindestens 50 Mark an VG |
![]() |