So bringen Sie Ihren Scanner auf Trab

Scanner unterliegen wie Fotokopierer dem deutschen Urhebergesetz. Dem gemΣ▀ ist das Anfertigen von Kopien ver÷ffentlichter Schriftwerke gebⁿhrenpflichtig. Die Gebⁿhren, die den Autoren zuflie▀en, zieht die "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG Wort) ein. Die Gebⁿhrenh÷he ermittelt VG Wort bei Scannern nach zwei Kriterien: der optischen Aufl÷sung und der Scan-Geschwindigkeit. Als Vorlage setzt die Gesellschaft einen Standardbrief, den sogenannten Dr.-Grauert-Brief, ein. Scannt ein GerΣt im Schwarzwei▀-Modus mit ⁿber 200 dpi mehr als zwei Seiten pro Minute, mu▀ der deutsche Hersteller oder Importeur eine Gebⁿhr von mindestens 50 Mark an VG
Wort zahlen. Bei 70-Seiten-Scannern mit einer Aufl÷sung von mehr als 1200 dpi fΣllt sogar eine Gebⁿhr von 690 Mark an.
Da diese Kosten gerade bei Low-Cost-GerΣten den Gewinn ⁿbersteigen, bremsen einige Hersteller ihre GerΣte fⁿr den deutschen Markt per Treibersoftware oder Firmware aus. CHIP rΣt: Laden Sie sich einen internationalen Treiber von den CHIP-Online-Foren oder den Homepages der Hersteller herunter. Eventuell erhΣlt Ihr Scanner damit den Turboboost.
Marina Baader